Seit den 1990er Jahren bemühen sich zahlreiche Kommunen in Deutschland um die moralische Rehabilitierung der Opfer von Hexenprozessen – darunter Frauen, Männer und Kinder. In Buxtehude rückte ein Vortrag des Stadtarchivs vor einigen Jahren dieses dunkle Kapitel der Buxtehuder Geschichte in den Fokus. Eine Arbeitsgruppe von Gästeführerinnen und Gästeführern befasste sich mit dem Thema und entwickelte daraus eine eigene Stadtführung. Nach einer Stadtführung wurde der Wunsch an die Gleichstellungsbeauftragte herangetragen, ein Mahnmal in Buxtehude zu errichten.
Am 17. August 2017 gab die Jury die Entscheidung bekannt: Die Gestaltung des Mahnmals für die Opfer der Hexenprozesse in Buxtehude liegt nun in den Händen des Bildhauers Michael Jalowczarz, der sich für seinen Entwurf auch von einem Kunstwerk seiner Partnerin Christa Donatius inspirieren ließ.
Inschrift
Mehr als vier Jahrhunderte nach den abscheulichen Taten wird mit folgenden Worten zukünftig an die Opfer der Buxtehuder Hexenprozesse auf dem Mahnmal am Historischen Rathaus gedacht:
„Zwischen 1540 und 1644 sind in Buxtehude nachweislich 21 Frauen wegen ‚Hexerei‘ bzw. ‚Zauberei‘ angeklagt worden. Von ihnen sind 15 nach grausamer Folter hingerichtet worden, davon 13 durch Verbrennen. Die Urteile wurden vor der versammelten Bürgerschaft von der Rathaustreppe aus verkündet und auf dem außerhalb der Stadt gelegenen Richtplatz vollstreckt.
Der Rat der Hansestadt Buxtehude hat in seiner Sitzung am 18. April 2016 sein tiefes Mitgefühl mit den Opfern bekundet und verurteilt die Gewalt, die den Frauen angetan wurde. Er stellt fest, dass ihnen großes Unrecht widerfahren und ihnen und ihren Familien unvorstellbares Leid zugefügt worden ist. Die öffentliche Anerkennung des Unrechts bedeutet zugleich eine sozialethische Rehabilitierung der Opfer und stellt ihre Ehre wieder her.“
Opfer der Buxtehuder Hexenprozesse 1540-1644:
1540 Metcke Wildenbrockes, „gerechtfertiget“ (= bestraft)
1545 Metcke Wildenbrockes, hingerichtet
1555 Gesche Kahlen, hingerichtet, Ahlcke Rolapp, „gerechtfertiget“ (= bestraft), Gretcke Timmen, „gerechtfertiget“ (= bestraft)
1556 Ahlcke Hedendorp, hingerichtet durch Verbrennen, Margareta Bicker, Frau des Bürgermeisters Segebade Bicker, hingerichtet durch Verbrennen
1558 Namentlich nicht genannte Frau, hingerichtet durch Verbrennen
1588 Elsabe Meyers, hingerichtet durch Verbrennen
1590 Gretje Wüppers, hingerichtet durch Verbrennen
1598 Gesche Meyers, hingerichtet durch Verbrennen, Ahleke Hagens, hingerichtet durch Verbrennen
1607 Wöbcke Richers, hingerichtet durch Verbrennen
1608 Gesche von Schleiseln, hingerichtet durch Verbrennen, Becke Lohmanns, hingerichtet durch Verbrennen, Catharina Möllers, hingerichtet durch Verbrennen
1609 Wummel Dickgreve, der Zauberei verdächtigt, Prozessausgang nicht belegt
1613 Anne Ropers, Verfahren aus Mangel an Indizien nicht fortgeführt
1614 Becke Kruse, hingerichtet durch Verbrennen, Ilse Dede, aus der Stadt gewiesen
1625 Else Meyer, hingerichtet durch Verbrennen
1643-1644 Elisabeth Hessel angeklagt, Prozessausgang nicht belegt