Baudenkmalpflege
Sie besitzen ein Denkmal? Glückwunsch! Sie sind ein Teil der identitätsstiftenden Wirkung von Buxtehude. Zugleich sind Denkmäler wahre Klimaschutzspezialisten und geben Auskunft über das historische Leben und wie wir uns entwickelt haben.
Was sind Ihre Pflichten?
Kulturdenkmale sind instandzuhalten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instandzusetzen. Dies ist im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz §6 nachzulesen.
Allerdings werden Sie damit nicht allein gelassen. Die untere Denkmalschutzbehörde berät Sie hinsichtlich Fördermöglichkeiten, Zumutbarkeit, Umsetzung von Maßnahmen und Möglichkeiten.
Beachten Sie bitte: Maßnahmen an Denkmälern sind genehmigungspflichtig! Die Genehmigung ist kostenfrei. Nur bei erfolgter Genehmigung sind Förderungen oder eine steuerliche Absetzbarkeit möglich.
Durchführung von Maßnahmen ohne Genehmigung oder abweichend zur Genehmigung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach §35 des NDSchG dar und können bis zu 250.000€ geahndet werden. Zerstörung von Kulturgut stellt nach §34 NDschG eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in Verbindung. Bei einem Ortstermin werden alle relevanten Angelegenheiten besprochen.
Den Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung finden Sie hier.
Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie unter:
Finanzielle Förderung | Nds. Landesamt für Denkmalpflege (niedersachsen.de)
Deutsche Stiftung Denkmalschutz - Aktuelles
Foerderrichtlinien2018_Web.pdf (denkmalschutz.de)
Das Denkmalschutzgesetz finden Sie hier:
Ansprechpartner/in
Frau Ipach | |
Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-6313 Telefax: 04161 501-76399 E-Mail: fg63@stadt.buxtehude.de |