Einen Buxtehuder Wohnberechtigungsschein (BUXWBS) benötigen Sie um eine Wohnung zu beziehen, die durch städtebauliche Verträge am Buxtehuder Wohnungsmarkt „preisgedämpft" vermietet wird.
Der von der Hansestadt Buxtehude erteilte BUXWBS gilt nur für diese Wohnungen innerhalb Buxtehudes und hat für die Wohnungssuche eine Geltungsdauer von 12 Monaten.
Die Voraussetzungen prüft die Hansestadt Buxtehude auf schriftlichen Antrag, analog dem Verfahren des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG).
Mietberechtigt sind Haushalte, deren relevantes Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze nach §3 NwoFG um nicht mehr als 60% überschreitet.
Außerdem wird durch den Buxtehuder Wohnberechtigungsschein gleichzeitig festgelegt, wie groß die zu beziehende Wohnung sein darf.
Generell gilt folgende Wohnungsgröße:
1 Person: | 50 qm |
2 Personen: | 60 qm |
3 Personen: | 75 qm |
für jede weitere Person: | zzgl. 10 qm |
Abweichungen sind möglich.
Voraussetzungen:
Um einen Buxtehuder Wohnberechtigungsschein zu erhalten, dürfen Sie sowie ggf. weitere Familienangehörige in Ihrem Haushalt, die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Einpersonenhaushalt | 27.200 Euro |
Zweipersonenhaushalt | 36.800 Euro |
für jeden weiteren Haushaltsangehörigen | 4.800 Euro |
sowie für jedes zum Haushalt rechnende, kindergeldberechtigte Kind zusätzlich | 4.800 Euro |
Für die Antragstellung werden unter anderem benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommenserklärung für Jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen
- die letzten 12 Verdienstbescheinigungen des Antragsstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- eine Aufenthaltsgenehmigung, die mindestens für 1 Jahr gültig ist
- Schwerbehindertenausweis
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
Antragsformulare stehen zum Download bereit, können per Post oder per Mail zugesandt werden oder persönlich in der Villa Luise, Bahnhofstraße 9 bei der Abteilung Wohnbauförderung abgeholt werden.
Eine Beratung erteilen wir Ihnen gerne vorab per Telefon, oder persönlich.
Gebühren:
Für die Ausstellung bzw. Ablehnung des Buxtehuder Wohnberechtigungsscheins fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 18,00 Euro an, sofern Sie nicht durch verringertes Einkommen von der Gebühr befreit sind.