Allgemeine Fragen an das Ordnungsamt
Auf dieser Seite haben wir für Sie ein paar Fragen/Themen zusammengestellt, die häufig beim Ordnungsamt aufkommen. Sollten Sie Rückfragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail (fg32@stadt.buxtehude.de) zur Verfügung.
Drohnen
Ich habe mir eine Drohne gekauft, was habe ich zu beachten?
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes:
Luftfahrt Bundesamt - Fragen und Antworten zu Unbemannten Luftfahrtsystemen/Drohnen (lba.de)
Euroschlüssel für behindertengerechte Toiletten
Wo bekomme ich den Euroschlüssel für behindertengerechte Toiletten?
Der Euroschlüssel kann beim CBF Darmstadt e. V., Pallaswiesenstraße 123a, 64293 Darmstadt, bestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Feuerwerk
Ich möchte anlässlich einer privaten Feier ein Feuerwerk abbrennen, was habe ich zu beachten?
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 1. SprengV verwendet (abgebrannt) werden. Die Ausnahmegenehmigung ist mindestens 4 Wochen vorher zu beantragen. Fügen Sie dem Antrag bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes bei. Zur Beantragung können Sie gerne unser Online-Formular nutzen. Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € fällig.
Flohmärkte
Ich möchte einen Flohmarkt veranstalten, was habe ich zu beachten?
Grundsätzlich dürfen Flohmärkte nicht an einem Sonntag durchgeführt werden. Sind sie allerdings nicht gewerblich und finden auf Ihrem Privatgrund statt und stellen weder eine Belästigung noch eine Verkehrsbehinderung dar, können sie möglicherweise genehmigt werden. Da mit der Durchführung eines Flohmarkts unabhängig vom Wochentag Beeinträchtigungen der Nachbarschaft (Lärm, Verkehr, …) verbunden sein können, wenden Sie sich bitte in jedem Fall mit einer entsprechenden Anzeige per Mail an gewerbe@stadt.buxtehude.de.
Fußgängerzone/Lieferzeiten/Ladezonen
Ich muss ein Geschäft in der Fußgängerzone beliefern. Was habe ich zu beachten?
Die Fußgängerzone in Buxtehude (Lange Straße, Ritterstraße, Breite Straße, St.-Petri-Platz) ist in der Zeit von 19:00 Uhr bis 10:00 Uhr für den Lieferverkehr freigegeben. Sollten Sie diese Zeiten aufgrund einer größeren Anlieferung, eines Umzuges oder sonstigen Arbeiten in der Fußgängerzone nicht einhalten können, können Sie schriftlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, damit Sie mit Ihrem Fahrzeug auch während der Sperrzeiten die Fußgängerzone befahren dürfen.
In Buxtehuder Innenstadtbereich wurden zudem Ladezonen für den Lieferverkehr eingerichtet.
Gewerbeanzeige
Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Gewerbeanzeige für Buxtehude zu erstatten?
Über unser Online-Service-Portal, mit dem allgemein geltenden Formular per E-Mail/Post oder bei uns vor Ort.
Grillplätze
Wo kann man in Buxtehude grillen?
In Buxtehude gibt es keine ausgewiesenen Grillplätze. Sie können gerne im Stadtpark oder im Bereich am Mühlenteich grillen, sofern Sie ausreichend Abstand zu Bäumen halten und alle Grillutensilien und angefallenen Müll anschließend wieder mitnehmen. Bei langanhaltender Trockenheit bitten wir Sie - aufgrund der Brandgefahr - auf das Grillen auf Grünflächen zu verzichten.
Hunde/Hundeangelegenheiten
Gibt es Freilaufflächen für Hunde in der Hansestadt Buxtehude?
Es gibt keine öffentlichen Freilaufflächen für Hunde.
Besteht in der Hansestadt Buxtehude Leinenpflicht für Hunde?
Es besteht keine Leinenpflicht in Buxtehude. Zur Brut- und Setzzeit (01. April bis 15. Juli) gilt die Leinenpflicht in der freien Natur. Ganzjährig besteht Leinenpflicht in den umliegenden Naturschutzgebieten (z. B. Moore bei Buxtehude, etc.).
Wo kann ich die Sachkundeprüfung ablegen?
Sachkundeprüfungen können bei einigen Tierärzten oder auch bei den Hundeschulen abgelegt werden. Hier finden Sie eine Liste der Prüfer, die Sachkundeprüfungen abnehmen.
Wie teuer ist die Sachkundeprüfung?
Das hängt ganz von dem Prüfer bzw. der Hundeschule ab.
Muss ich auch für einen ganz kleinen Hund eine Sachkundeprüfung machen?
Ja, da der Gesetzgeber nur von einem Hund spricht.
Wo kann ich mich melden, wenn ich eine Tierwohlgefährdung melden möchte?
Für die Meldung ist das Veterinäramt vom Landkreis Stade zuständig.
Was kann ich machen, wenn ich bzw. mein Hund von einem anderen Hund gebissen wurde?
Wenn es zu blutenden Bisswunden bei Mensch oder Hund gekommen ist, kann eine Anzeige bei dem Polizeikommissariat Buxtehude aufgegeben werden. Hier ist es wichtig, dass man die Daten des anderen Hundehalters aufgenommen hat. Der Vorfall sollte auf jeden Fall an das Veterinäramt vom Landkreis Stade gemeldet werden. Dies kann direkt geschehen oder über das Ordnungsamt der Hansestadt Buxtehude.
Reicht es aus, wenn ich meinen Hund bei Tasso registriere?
Nein, die Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister wird von dem Gesetzgeber gefordert.
Welche Hunderassen gelten als Listenhunde (sog. „Kampfhunde“) in Buxtehude?
In Niedersachsen/Buxtehude werden keine Hunderassen als Listenhunde geführt
Mittags- und Nachtruhezeiten
Gibt es in Buxtehude eine gesetzliche Mittagsruhe?
Zunächst einmal gilt: In Deutschland ist weder auf Bundesebene, noch in den Immissionsschutzgesetzen den einzelnen Bundesländern eine gesetzliche Mittagsruhe vorgeschrieben. Städte und Gemeinden können mittags jedoch sogenannte Ruhezeiten vorschreiben. In Buxtehude ist jedoch keine Mittagsruhe vorgeschrieben.
In welchem Zeitraum ist die gesetzliche Nachtruhe einzuhalten?
Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als gesetzliche Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können. Lärm durch laute Musik, Feierlichkeiten, Hundegebell, Bohren, Maschinenbetrieb etc. sind während dieses Zeitraums zu unterlassen. Das gilt auch für den Samstag, der wie ein Werktag behandelt wird. Auch an diesem Tag muss um 22:00 Uhr Ruhe herrschen.
Müllabfuhrtermine/Gelbe Säcke
Wann wird in meiner Straße der Müll abgeholt?
Die Termine, wann in Ihrer Straße der Müll abgeholt wird, können Sie online abrufen: Abfuhrkalender | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)
Bei weiteren Fragen zur Müllentsorgung wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Stade.
Bekomme ich Gelbe Säcke im Stadthaus?
Nein, im Stadthaus werden keine Gelben Säcke ausgegeben. Die Wertgutscheine für die Gelben Säcke können bequem online beim Recycling Zentrum Stade (RZS) bestellt werden. Wertgutscheine für Privat bestellen - RZS (rzs-stade.de)
Wo erhalte ich Gelbe Säcke?
Die Ausgabestellen für Gelbe Säcke sind ebenfalls auf der Seite des Recycling Zentrums Stade aufgeführt: Ausgabestellen - RZS (rzs-stade.de)
Müllablagerungen/Beschädigungen
Bei einem Spaziergang im Grünen ist Ihnen eine Müllablagerung oder eine beschädigte Parkbank aufgefallen?
Melden Sie diese am besten über unser Portal „Sag´s uns einfach“, da Sie hier die Möglichkeit haben, den genauen Ablageort in einer digitalen Karte zu markieren. Ihre Meldung wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Die Hecke Ihres Nachbarn ragt zu weit auf Ihr Grundstück? Es gibt Streitigkeiten über Müll oder Lärm? Ständig geraten Sie aneinander und Gespräche scheinen nichts zu ändern?
Da es sich um private Angelegenheiten handelt, kann das Ordnungsamt nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich gerne an unser Schiedsamt, bevor Sie zivilrechtlich gegen Ihren Nachbarn vorgehen (müssen).
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Schiedsamt | Hansestadt Buxtehude
Osterfeuer/private Feuer
Darf ich als Privatperson zu Ostern ein Osterfeuer anmelden/veranstalten?
Leider ist es als Privatperson nicht möglich zu Ostern ein Osterfeuer anzumelden. Zulässig sind heutzutage generell nur noch Brauchtumsfeuer. Ein Brauchtumsfeuer darf ausschließlich der Brauchtumspflege dienen und ist dadurch gekennzeichnet, dass es von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt wird, für jedermann zugänglich ist und der Brauchtumspflege dient.
Welche Vorschriften zum Abbrennen von privaten Feuern gibt es in Buxtehude? Brauche ich eine Erlaubnis um ein Feuer im Garten zu entzünden?
Örtliche Vorschriften zum Abbrennen von privaten Feuern in Form einer Satzung gibt es in Buxtehude nicht, allerdings dürfen in Schutzzonen (z. B. Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten) um Naturdenkmale herum, auf besonders geschützten Biotopen sowie auf moorigem Untergrund Feuer nicht abgebrannt werden. Das Entfachen von kleineren Feuern in Feuerschalen oder Feuerkörben ist erlaubt, sofern die oben genannten Vorschriften nicht verletzt werden. Ein kleines Feuer sollte jedoch nicht breiter als ein Meter und nicht höher als ein Meter in der Schale, Korb oder Tonne aufgestellt werden. Als Brennstoff darf ausschließlich trockenes, naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, z. B. in Form von Scheitholz, kurzen Ästen und Reisig, verwendet werden. Einer Genehmigung bedarf es nicht.
Parkverstöße
Ihre Zufahrt ist zugeparkt? Ein Anhänger steht länger als zwei Wochen unbewegt im öffentlichen Straßenraum?
Sofern Sie einen Parkverstoß feststellen, können Sie diesen über eine Anzeige bei der Verkehrsüberwachung melden. Machen Sie hierzu ein Foto von dem Fahrzeug/Anhänger und geben bitte an, in welchem Bereich das Fahrzeug/der Anhänger steht und teilen Ihre persönlichen Daten mit. Bei einer sogenannten „Fremdanzeige“ werden Sie als Zeuge/Zeugin aufgeführt. Senden Sie die Meldung über den Parkverstoß o. ä. per Mail an verkehrsueberwachung@stadt.buxtehude.de. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Ich habe ein „Knöllchen“ trotz Parkschein bekommen, was kann ich machen?
Wenden Sie sich hierzu am besten per Mail an die Verkehrsüberwachung der Hansestadt Buxtehude, verkehrsueberwachung@stadt.buxtehude.de. Geben Sie das Aktenzeichen und Ihre Telefonnummer an und Sie bekommen kurzfristig eine Rückmeldung.
Pflanzenbewuchs
In welchem Bereich sind öffentliche Flächen, Gehwege und Straßen von Pflanzenbewuchs, ausgehend von privatem Grund freizuhalten?
Das Lichtraumprofil (Durchgangs- beziehungsweise Durchfahrtshöhe einer Straße) beträgt im Gehweg- und Radwegbereich 2,50 Meter und im Fahrbahnbereich 4,50 Meter. Die seitliche Begrenzung ist die Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise die Grundstücksgrenze und eventuell ein zusätzlicher Sicherheitsabstand. Weiterhin sind Verkehrseinrichtungen freizuhalten. Verkehrseinrichtungen sind alle Anlagen, die für den Betrieb der Straße erforderlich sind. Hierzu gehören alle Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenbeleuchtungen und Hinweisschilder. Diese Einrichtungen müssen von Bewuchs frei gehalten werden, so dass sie jederzeit wahrgenommen werden können oder in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Weiter ist an Straßeneinmündungen und -kreuzungen die Einhaltung von Sichtfeldern erforderlich. Deshalb ist es wichtig, ab einer Höhe von 75 Zentimetern über dem Boden darauf zu achten, dass nichts die Sichtbeziehungen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Das trifft insbesondere auf bauliche Hindernisse zu, aber auch auf Bewuchs auf privaten Grundstücken.
Wann dürfen Heckenrückschnitte vorgenommen werden?
Hecken und Bäume dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September aufgrund der in diesem Zeitraum geltenden Brut- und Setzzeit nicht zurück geschnitten werden. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Die Brut- und Setzzeit gilt dabei nicht für behördlich angeordnete Maßnahmen.
Wer ist zuständig?
Bei Pflanzenbewuchs von privatem auf öffentlichen Grund ist die Fachgruppe 32 der Hansestadt Buxtehude (fg32@stadt.buxtehude.de) zuständig.
Bei einem Überwuchs zwischen privaten Grundstücken (Nachbarschaft) und daraus resultierenden Streitigkeiten kann der Schiedsmann der Hansestadt Buxtehude (Herr Hubert Wiegard, 04161 55917-30, hubert.wiegard@schiedsmann.de) kontaktiert werden. Hier handelt es sich um privatrechtliche Angelegenheiten in denen ordnungsrechtlich durch die Hansestadt Buxtehude keine Handhabe besteht.
Rattenbekämpfung/Schädlingsbekämpfung
Wer ist für die Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund zuständig?
Bei einem Schädlingsbefall auf öffentlichen (städtischen) Grundstücken wenden Sie sich bitte per Mail an die Fachgruppe 66 (fg66@stadt.buxtehude.de).
Wer ist für die Rattenbekämpfung auf privatem Grund zuständig?
Zuständig sind hier die Privateigentümer ggf. unter Zuhilfenahme einer Schädlingsbekämpfungsfirma. Die Hansestadt Buxtehude darf hier leider aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Empfehlungen für spezielle Firmen aussprechen.
In besonderen Fällen (außergewöhnlich starker Rattenbefall und dadurch ausgehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insb. Gesundheitsgefahren u. Beeinträchtigung von öffentlichem Grund) kann die Ordnungsbehörde (fg32@stadt.buxtehude.de) tätig werden und Grundstückseigentümer zur Rattenbekämpfung verpflichten.
Weitere Informationen: www.buxtehude.de/buergerservice/dienstleistungen/rattenbekaempfung-902000648-20351.html?myMedium=1
Wer ist für die Bekämpfung sonstiger Schädlinge zuständig?
Für die Bekämpfung sonstiger Schädlinge (Marder, Hausmaus, Ungeziefer u. a.) ist ebenfalls auf privatem Grund der jeweilige Privateigentümer ggf. unter Zuhilfenahme einer Schädlingsbekämpfungsfirma zuständig. Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis Stade, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden (04141 12-0).
Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.
Bezüglich eines Wespen- oder Hornissenbefalls werden vom Landkreis Stade Listen mit sog. Wespenberatern zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen:
www.landkreis-stade.de/buergerservice/dienstleistungen/wespen-hornissen-901000063-20350.html?myMedium=1
www.buxtehude.de/buergerservice/dienstleistungen/schaedlingsbekaempfung-904000792-0.html?myMedium=1&auswahl=0
Schwerbehindertenparkausweis
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis, wo und unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Parkausweis?
Wenn Sie in Buxtehude gemeldet sind, können Sie die Parkerleichterungen beim Ordnungsamt beantragen. Sofern in dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) bzw. Bl (blind) eingetragen ist, kann ein EU-weit gültiger Schwerbehindertenparkausweis, mit dem Sie bzw. die fahrzeugführende Person auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen parken darf, ausgestellt werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Schwerbehindertenausweis und ein Lichtbild mit. Der Schwerbehindertenparkausweis wird während der Öffnungszeiten sofort ausgestellt.
Informationen zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden:
Behinderung & Ausweis | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
Straßenmusik
Darf in Buxtehude Straßenmusik gespielt werden?
In Buxtehude darf Straßenmusik gespielt werden. Eine Erlaubnis benötigen Sie nicht. Beschränkungen zur Straßenmusik kann es während der Durchführung von Stadtfesten geben. Spielen Sie bitte in einer angemessenen Lautstärke und wechseln Sie möglichst alle 30 Minuten Ihren Standort und machen Sie gerne auch mal eine Pause, damit sich die Anwohner und Geschäftsleute durch Ihre Musik nicht gestört fühlen.
Umzug
Ich ziehe demnächst um und möchte den öffentlichen Parkraum vor meiner Wohnung absperren, damit der Umzugswagen dort parken kann. Was muss ich machen?
Beantragen Sie hierzu bitte rechtzeitig (mindestens eine Woche vor dem geplanten Umzug) die Einrichtung einer mobilen Haltverbotszone. Gerne über unser Online-Formular oder formlos per Mail. Die Genehmigung gilt nur für das Haltverbot an sich, die Beschilderung müssen Sie selbst bei einer Beschilderungs-/Baufirma beauftragen.
Veranstaltungen im bzw. vor dem Buxtehuder Rathaus
Wir heiraten im Buxtehuder Rathaus und möchten mit unserem Brautwagen vorfahren. Brauchen wir dafür eine Genehmigung?
Da das Rathaus in der Fußgängerzone liegt, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone. Diese kann über unser Online-Formular beantragt werden. Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei. Es wird nur eine Ausnahmegenehmigung für den Brautwagen ausgestellt. Sollte die Fußgängerzone aufgrund von Veranstaltungen nicht befahrbar sein, erhalten Sie alternativ einen Parkausweis, mit dem der Brautwagen gebührenfrei geparkt werden darf.
Dürfen anlässlich von kleinen Feierlichkeiten (z. B. Trauungen) Luftballons steigen gelassen werden?
Ja, sofern diese nicht gebündelt (sogenannte Ballontrauben) werden und nicht mit brennbarem Gas befüllt sind und an bzw. in den Ballonen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) befestigt werden. Denken Sie vorab aber bitte auch an den Umweltschutz, da die Luftballone schädlich für die Natur sind.
Ein Freund/eine Freundin von uns wird 30 und soll anlässlich des Geburtstages vor dem Rathaus fegen/Klinken putzen. Brauchen wir dafür eine Genehmigung?
Eine schriftliche Genehmigung benötigen Sie nicht. Teilen Sie uns bitte per Mail (fg32@stadt.buxtehude.de) mit, wann und in welchem Zeitraum die Aktion stattfinden soll, damit wir prüfen können, ob in dem Zeitraum bereits eine andere Veranstaltung genehmigt wurde. Sie bekommen dann eine entsprechende Rückmeldung.
Wochenmarkt
Gibt es einen Wochenmarkt in Buxtehude?
In Buxtehude gibt es zwei Wochenmärkte (in der Fußgängerzone in der Altstadt & auf Schafmarktplatz in Altkloster). In der Altstadt findet der Wochenmarkt mittwochs und samstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt. Der Wochenmarkt auf dem Schafmarktplatz in Altkloster findet dienstags und samstags jeweils in der Zeit von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Sofern Sie Waren auf dem Wochenmarkt anbieten möchten, schreiben Sie uns gerne eine Mail an fg32@stadt.buxtehude.de.
Eine Übersicht über die angebotenen Waren finden Sie hier.
Wohnmobilstellplätze
Gibt es in Buxtehude Wohnmobilstellplätze?
In Buxtehude gibt es zwei Wohnmobilstellplätze. Weitere Informationen zu den Plätzen erhalten Sie hier: Wohnmobilstellplätze | Hansestadt Buxtehude
Organisationseinheiten
Fachgruppe Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice | |
Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefax: 04161 501-73299 E-Mail: fg32@stadt.buxtehude.de | Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |