Kinderbetreuung/ Kindertagesstätten
Im Buxtehuder Stadtgebiet gibt es insgesamt 20 Kindertagesstätten. Davon befinden sich 5 Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Buxtehude und 15 in Trägerschaft anerkannter freier Kinder- und Jugendhilfeträger, die eng mit der Hansestadt Buxtehude zusammenarbeiten. Der Auftrag von Kindertageseinrichtungen, die Mindestausstattung und Organisation, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie die Finanzierung sind in Niedersachsen im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) geregelt. Hieran müssen sich alle Träger von Kindertagesstätten halten. Um in Buxtehude gleiche Standards zum Beispiel in Bezug auf die personelle und finanzielle Ausstattung sowie die Aufnahmekriterien von Kindern zu gewährleisten, hat die Hansestadt Buxtehude mit den freien Trägern von Kindertagesstätten Rahmenverträge abgeschlossen, die diese Punkte regeln.
Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte bezieht sich in Niedersachsen auf 4 Stunden werktäglich. Plätze mit einer Betreuungszeit bis 14:30 Uhr oder länger werden vorrangig und bedarfsgerecht an berufstätige Eltern (auch: schulische Ausbildung, Studium) vergeben. Ausnahmen: Integrations- und heilpädagogische Plätze.