Alltagsheld*in gesucht!
© Maren Martens, Neu WulmstorfDie Hansestadt Buxtehude unterstützt angehende Sozialassistent*innen und Erzieher*innen auf ihrem Weg ins Berufsleben.
Es handelt sich um eine schulische Ausbildung, die Sie an einer Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren. Ziel der schulischen Ausbildung ist es, Ihnen spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten für den Umgang mit den Kindern und Jugendlichen zu vermitteln. Sie sollen lernen, das Verhalten der Kinder richtig einzuschätzen und pädagogische Prozesse begleiten zu können. In den ersten zwei Jahren werden Sie als Sozialassistent*in ausgebildet. Darauf baut die Weiterbildung als Erzieher*in mit weiteren zwei Jahren auf.
Neben den theoretischen Ausbildungsinhalten legen die Fachschulen einen besonderen Wert auf die praktische Arbeit. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Pflichtpraktika können in den Kindertagesstätten, in den Offenen Ganztagsschulen oder bei der Stadtjugendpflege der Hansestadt Buxtehude abgeleistet werden. Dabei steht Ihnen ein kompetentes Team an Erzieher*innen und Pädagog*innen hilfsbereit zur Seite.
Stipendium (Geförderte Ausbildung)
© Maren Martens, Neu WulmstorfAusbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (SPA)
Voraussetzung ist, dass Sie Praxiseinsätze in Einrichtungen der Hansestadt Buxtehude ableisten.
Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die gesamte Ausbildungszeit (max. 24 Monate). Während der SPA-Ausbildung erhalten Sie dabei durchgehend monatlich 520,-Euro. Es besteht nach dem Abschluss der Ausbildung keine Verpflichtung, für einen bestimmten Träger tätig werden zu müssen. Klingt gar nicht so übel, oder?
Ihrer Bewerbung an die Fachgruppe 51 - Jugend und Familie - fügen Sie bitte bei:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Abschlusszeugnis allgemeinbildende Schule
- Aufnahmebestätigung der Fachschule für Sozialpädagogik
- Nachweis eines Praktikumsplatzes in einer Buxtehuder Kita (kann ggf. nach gereicht werden)
Weiterbildung zum/zur Erzieher*in
Auch hier ist Voraussetzung, dass Sie die Praxiseinsätze in Einrichtungen der Hansestadt Buxtehude absolvieren.
Ein Stipendium beläuft sich auf 1.250,- € monatlich und wird während der gesamten Weiterbildung – maximal 24 Monate – gezahlt. Sie verpflichten sich, im ersten Jahr Ihrer Berufstätigkeit als Erzieher*in in einer Buxtehuder Kindertagesstätte oder einer Buxtehuder Jugendhilfeeinrichtung zu arbeiten.
Es sind folgende Bewerbungsunterlagen vorzulegen:
- Motivationsschreiben
- Abschlusszeugnis allgemeinbildende Schule
- Abschlusszeugnis SPA
- Nachweis eines Schulplatzes in einer Fachschule für Sozialpädagogik
- Nachweis eines Praktikumsplatzes für das 1. Jahr in einer Jugendhilfe-Einrichtung in Buxtehude (kann ggfls. nachgereicht werden)
Wenn Sie vor der geplanten Weiterbildung bereits mindestens ein Jahr als SPA in einer Buxtehuder Einrichtung gearbeitet und einen festen Arbeitsvertrag haben, kann dieser alternativ zum Stipendium auf Wunsch zu gleichen Bedingungen weitergeführt werden, und Sie werden für Zeiten der Weiterbildung freigestellt. Sie verpflichten sich dann, nach der Weiterbildung noch mindestens 2 Jahre in einer Buxtehuder Einrichtung als Erzieher*in zu arbeiten. Kontaktieren Sie bei Bevorzugung dieses Modells bitte Ihren Arbeitgeber.
Fragen zu den Stipendien beantwortet Ihnen gerne Frau Rath, Tel.: 04161/501-5121
Ansprechpartner/in
Frau Rath | |
Stadthaus, Zimmer 44 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5121 Telefax: 04161 501-75199 E-Mail: fg51@stadt.buxtehude.de |
Organisationseinheiten
Fachgruppe Jugend und Familie | |
Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5120 Telefax: 04161 501-75199 E-Mail: fg51@stadt.buxtehude.de | Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |