Rahmenplanung
© Hansestadt BuxtehudeStädtebauliche Rahmenpläne gehören im Gegensatz zu den „formellen“ Plänen, also des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne zu den sogenannten "informellen“ Plänen. Sie werden freiwillig erstellt und gelten als Handlungsleitlinie für das künftige städtebauliche Handeln.
Rahmenpläne dienen in erster Linie dazu, die formellen Pläne vorzubereiten oder zu ergänzen. Sie sind in ihrer Darstellung flexibel und daher in besonderer Weise geeignet, Ziele und Inhalte von Planungen in allgemein verständlicher Form anschaulich zu vermitteln.
Unter dem Begriff „Rahmenplan“ lassen sich zahlreiche informellen Planungen zusammenfassen. Dabei reicht die Spannweite von nutzungsspezifischen Untersuchungen von Orts- und Stadtteilen über städtebauliche Wettbewerbe bis zu Gestaltungsvorschlägen einzelner Gebäude. Rahmenpläne sind im Gegensatz zu den formellen Plänen nicht gesetzlich normiert und begründen im Vergleich zum Bebauungsplan kein Baurecht.
Hier können Sie folgende Rahmenplänen einsehen:
- Wohnraumversorgungskonzept
- Einzelhandelskonzept 2015, Teilfortschreibung ZV Westmoor 2021
- Gewerbeflächenentwicklungskonzept
- Integrierte städtische Entwicklungs- und Wachstumskonzept für Buxtehude-Süd
Ansprechpartner/in
Frau Annette Mojik-Schneede | |
Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-6110 Telefax: 04161 76199 E-Mail: fg61@stadt.buxtehude.de |
Organisationseinheiten
Fachgruppe Stadt- und Landschaftsplanung | |
Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-6110 Telefax: 04161 501-76199 E-Mail: fg61@stadt.buxtehude.de | Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |