Jugendschutz und Prävention
- Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Alkohol trinken, eine Kneipe oder Musikveranstaltung besuchen, rauchen oder alleine in den Urlaub fahren?
- Was genau bedeuten FSK und USK und muss man sich zwangläufig an die Altersfreigaben halten?
- Wie viel Geld dürfen Kinder und Jugendliche in welchem Alter dazu verdienen? Was gibt es bei einer Arbeitsaufnahme sonst noch zu beachten?
- Was sind „jugendgefährdende Orte“?
- Was ist der Unterschied zwischen einer personensorgeberechtigten und erziehungsbeauftragten Person?
Diese und andere Fragen zum Jugendschutzgesetz beantworte ich Ihnen gerne.
Jugendschutz hat die Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine gesunde Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und sie gegenüber Beeinträchtigungen aller Art zu stärken (§ 14 SGB VIII).
Daher können Sie sich auch gerne an mich wenden, wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten präventiven Angebot für Kinder, Jugendliche oder Familien sind oder ein solches mit mir zusammen planen wollen.
Schwerpunktmäßig werden im präventiven Jugendschutz momentan folgende Bereiche bearbeitet:
- Gewaltprävention
- Medienkompetenzförderung
- Suchtprävention
- Prävention von sexuellem Missbrauch
- Sozialkompetenzförderung