Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Hansestadt Buxtehude. Mit dem Flächennutzungsplan und seiner Begründung werden die mittel- bis langfristigen stadträumlichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt beschrieben. Der Flächennutzungsplan stellt hierzu in den Grundzügen die vorhandenen und geplanten Nutzungen wie
- Land- und Forstwirtschaft,
- Wohnen,
- Gewerbe und Industrie,
- gemischte Nutzungen und Sondernutzungen,
- überörtlicher Verkehr,
- Grün- und Wasser,
- Ver- und Entsorgung,
- Natur- und Landschaft
auf den jeweiligen Flächen innerhalb des gesamten Stadtgebietes dar. Weitere Darstellungsmöglichkeiten ergeben sich aus § 5 BauGB.
Die Aussagen des Flächennutzungsplans gelten in der Regel für einen Zeitraum von rund 15 Jahren. Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzung flächenhaft dar. Der Flächennutzungsplan muss sowohl die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, als auch anderen Fachplanungen wie beispielsweise den Belangen von Natur und Landschaft Rechnung tragen.
Zum Flächennutzungsplan gehört eine Begründung, in dem die städtebauliche Zielsetzung der Hansestadt Buxtehude beschrieben und die Plandarstellungen erläutert werden.
Rechtsgrundlage und rechtliche Bindung
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist das Baugesetzbuch. Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern - insbesondere schafft er kein Baurecht. Die Hansestadt Buxtehude bindet sich vielmehr an die formulierten städtebaulichen Ziele. So ist der Flächennutzungsplan verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende verbindliche Bauleitpläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.
Beteiligung der Öffentlichkeit und Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans entspricht im Wesentlichen dem eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan wird jedoch nicht als Satzung beschlossen, sondern der Rat der Hansestadt Buxtehude fasst statt eines Satzungsbeschlusses einen Feststellungsbeschluss. Anschließend muss der Flächennutzungsplan vom Landkreis Stade genehmigt werden, um nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Stade wirksam zu werden. Der derzeit geltende Flächennutzungsplan Buxtehude 2010 wurde am 26.08.1999 rechtskräftig.