Information über die Unterbringung Geflüchteter
Buxtehude. Die Stadtverwaltung hat an insgesamt drei Abenden die Buxtehuderinnen und Buxtehuder über die aktuelle Situation der Unterbringung Geflüchteter informiert. Knapp 200 Interessierten haben die drei Veranstaltungen - am 2. und am 8. Februar sowie am 6. Juli - verfolgt, Fragen gestellt und ihre Sorgen geäußert.
Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier zusammengestellt.
(Stand: 11.07.2023)
Warum bringt die Hansestadt Buxtehude Geflüchtete unter?
Das Land Niedersachsen und seine Kommunen sind gemäß dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden Menschen anteilig aufzunehmen. Die Aufnahmequote der Bundesländer richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel. Das Aufnahmegesetz (AufnG) regelt die Verteilung der Geflüchteten im Landesgebiet. Die Verteilung in Niedersachsen erfolgt unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl. Die kommunale Ebene (Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte) erhalten jeweils eine Zuweisungsquote. Im Landkreis Stade erfolgt die weitere Unterbringung in den Gemeinden und Kommunen mit dem Ziel einer fairen Verteilung.
Die Kommunen sind Teil der staatlichen Exekutive der Bundesrepublik. Kommunen sind verpflichtet, die verfassungsgemäßen Gesetze des Bundes und des jeweiligen Landes zu beachten. Daher ist auch die Hansestadt Buxtehude dazu verpflichtet, Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete im Rahmen der festgelegten Quoten zu schaffen.
Wie werden die Standorte ausgewählt?
Die Mehrheit der Geflüchteten sind derzeit in Wohnungen verteilt über das Stadtgebiet untergebracht. Auch die Vertriebenen aus der Ukraine sind in der Regel ebenso dezentral untergekommen. Doch der Wohnraum ist knapp und für Geflüchtete müssen neue Standorte gefunden werden.
Die Hansestadt Buxtehude verfolgt das Prinzip einer dezentralen Unterbringung. Größere Standorte (Planungsgröße 40-80 Menschen) sollen möglichst ausgewogen über die Stadt verteilt werden. Die Hansestadt Buxtehude konzentriert sich derzeit möglichst auf städtische Liegenschaften. Standorte benötigen eine Mindestgröße von >1.000 qm. Sie müssen straßenseitig erschlossen werden können. Dazu muss eine Erschließung für Wasser, Kanalisation, Elektrizität usw. gewährleistet sein. Darüber hinaus muss ein Standort über die planungsrechtlichen Voraussetzungen verfügen, d.h. am Standort muss der Bau von Wohnunterkünften gestattet sein. Potenzielle Liegenschaften werden seitens der Stadtverwaltung geprüft.
Sind die geplanten Standorte planungsrechtlich überprüft worden?
Ja. Jeder bereits feststehende Standort ist planungsrechtlich geprüft. Alle anderen werden im Rahmen der Planung auf ihrer Zulässigkeit überprüft.
Werden die Standorte dauerhaft oder als Provisorium geplant?
Kein Standort ist auf Dauer angelegt. Wohnungspolitisches Ziel der Hansestadt Buxtehude ist es, dass Menschen nicht dauerhaft in containerbasierten Unterkünften wohnen müssen. Die Hansestadt Buxtehude unterstützt in enger Zusammenarbeit mit der AWO und ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern die Integration der Flüchtlinge besonders im eigenen Wohnraum. Dazu besteht auch ein enger Austausch mit dem Landkreis Stade und dem Jobcenter Buxtehude.
Wie viele Standorte zur Unterbringung gibt es bereits?
Derzeit gab es bis Jahres Beginn 2023 im Stadtgebiet fünf größere Standorte. Aber die Mehrheit der Geflüchteten ist in Wohnungen untergebracht – etwa zwei Drittel. Diese Wohnungen werden i.d.R. von der Stadtverwaltung angemietet und dann beispielsweise Familien zur Verfügung gestellt.
Seit kurzem neu eröffnet wurden zwei Standorte, die auch in den öffentlichen Versammlungen im Februar vorgestellt wurden:
- Wohnunterkunft Gildenweg
- 3 Modulhäuser (mit Wohnungen)
- belegt (Stand Juli 2023)
- Notunterkunft Pioneer
- Flexible Containeranlage
- Belegung ab Juli 2023
Was ist der Unterschied zwischen einer Notunterkunft und den Standorten mit Modulhäusern?
Wir verstehen unter einer Notunterkunft einen Standort, der besonders flexibel und schnell belegbar ist. Hier gibt es in der Regel Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsbäder.
Die übrigen Standorte sind mit Wohnungen ausgestattet, die idealerweise von Familien bezogen werden können.
Wer entscheidet, welche Geflüchteten nach Buxtehude kommen?
Vertriebene aus der Ukraine, die über keine Unterkunftsmöglichkeiten bei Freunden, Verwandten oder Bekannten verfügen, sollen sich über die Landesaufnahmebehörde offiziell registrieren lassen. Sie werden dann den Kommunen zugewiesen. Für die Unterbringung in Wohnraum sind die Kommunen zuständig. Die Zuteilung weiterer Asylbewerberinnen und Asylbewerber an die Kommunen erfolgt über die Landesaufnahmebehörde.
Die Karte von Buxtehude zeigt die bisherigen Standorte der Unterkünfte für Geflüchtete (Stand: 2/2023)© Hansestadt Buxtehude
An den neuen Standorten wird auch eine soziale Betreuung angeboten. Welche Aufgaben hat die neue zusätzliche soziale Betreuung?
Im Rahmen des Ansatzes „Integration von Anfang an“ hat die Hansestadt Buxtehude eine intensivere Betreuung von Geflüchteten vor Ort in den Unterkünften ermöglicht. Die dafür notwendige Ausschreibung hat die AWO gewonnen. Zu den Aufgaben zählt die Beratung, Begleitung, Unterstützung und Entlastung der Geflüchteten in allen Belangen des täglichen Lebens, der Familie sowie in der Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebens in der Unterkunft vor Ort.
Hierbei soll eine enge Zusammenarbeit mit der bestehenden Flüchtlingssozialarbeit, Ehrenamtlichen und der Stadtverwaltung erfolgen.
Gibt es eine Belegungsstrategie?
Weiterhin sollen so viele Menschen wie möglich dezentral untergebracht werden.
In den Unterkünften wird eine möglichst vielfältige Belegung angestrebt. Soziale Betreuung stellt sicher, dass die Geflüchteten vor Ort eine Anlaufstelle und Ansprechpersonen haben.
Mit Angeboten wie dem zweimal wöchentlich stattfindenden Begegnungscafé (Bahnhofstraße 9) gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Hilfe zu erfragen und zu bekommen.
Wie werden Ehrenamtliche eingebunden?
Interessierte können sich immer bei der Ehrenamtskoordinatorin der Hansestadt Buxtehude, Anika Lucas, melden (E ehrenamt@stadt.buxtehude.de; T 04161/501-5050). Darüber hinaus gibt es bereits Angebote wie Sprachkurse, einen Kinderchor oder Kreativ-Angebote im Begegnungscafé – vieles wird bereits von Geflüchteten, die schon etwas Fuß gefasst haben, angeboten.
Wer ist bei der Stadt Ansprechperson?
Ansprechpartner bei der Stadt ist die neu eingerichtete Stabsstelle Flüchtlingsunterbringung, wenn es um die neu geplanten Standorten geht bzw. das Team Wohnhilfen bei den bestehenden Unterkünften.
Stabsstelle Flüchtlingsunterbringung (geplante neue Standorte):
Tel: 04161/501-2004
Mail: stabsstelle.fluechtlingsunterbringung@stadt.buxtehude.de
Team Wohnhilfen (bestehende Unterkünfte):
Tel: 04161/501-5025
Mail: wohnhilfen@stadt.buxtehude.de
Sie haben andere Fragen? Stellen Sie diese gerne auch schriftlich per E-Mail unter willkommen@stadt.buxtehude.de.
Bei wem melde ich mich, wenn ich mich engagieren möchte?
Ansprechpartnerin rund ums ehrenamtliche Engagement ist die Ehrenamtskoordinatorin der Hansestadt Buxtehude, Frau Anika Lucas.
Mail: ehrenamt@stadt.buxtehude.de
Telefon: 04161/501-5050
Wo kann ich mich melden, wenn ich privaten Wohnraum zur Verfügung stellen möchte?
Die Kolleginnen und Kollegen vom Team Wohnhilfen stehen gerne zur Verfügung, erreichbar unter
Telefon: 04161/501-5025
Können Geflüchtete schnell in Arbeit vermittelt werden? Wie kann ich einen/eine Geflüchtete/n einstellen?
Die Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten, hängt vom Aufenthaltsstatus der geflüchteten Person ab. Wer aus der Ukraine nach Deutschland geflohen ist, bekommt eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 des Aufenthaltsschutzgesetzes). Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es möglich, in Deutschland zu arbeiten. Auch anerkannte Flüchtlinge sind deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. Eine Beschäftigung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und geduldeten Personen bedarf der Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde. Diese muss in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen.
Genauere Informationen hat die Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/gefluechtete-beschaeftigen/aufenthaltsstatus Hier gibt es auch eine zentrale Rufnummer, die bei Fragen zur Arbeitsmarktzulassung berät.
Wie geht es jetzt weiter?
In den beiden Informationsveranstaltungen Anfang Februar 2023 im Norden und im Süden der Stadt wurde erläutert, dass zunächst drei Standorte in die Realisierung gehen (siehe unten, Präsentationen der Veranstaltungen).
- Wohnunterkunft Gildenweg
- 3 Modulhäuser (mit Wohnungen)
- belegt (Stand Juli 2023)
- Notunterkunft Pioneer
- Flexible Containeranlage
- Belegung ab Juli 2023
- Ein dritter Standort war damals am Melkerstieg angedacht. Hier finden derzeit weitere Planungsüberlegungen statt. Eine bauliche Realisierung wurde allerdings zurückgestellt (Stand Juli 2023).
- Zwischenzeitlich hat sich ein weiterer Standort ergeben: Im Gewerbegebiet „Alter Postweg“ entsteht
- eine Containeranlage
- Belegung im IV. Quartal angepeilt.
- Zwischenzeitlich hat sich ein weiterer Standort ergeben: Im Gewerbegebiet „Alter Postweg“ entsteht
Die Stadtverwaltung ist fortwährend dabei, Grundstücke auf ihre Eignung zu prüfen.
Haben Sie ein Grundstück, dass Sie uns anbieten wollen? Melden Sie sich gerne bei der
Stabsstelle Flüchtlingsunterbringung (geplante Standorte):
Telefon: 04161/501-2004
Mail: stabsstelle.fluechtlingsunterbringung@stadt.buxtehude.de
Organisationseinheiten
Stabstelle Flüchtlingsunterbringung | |
Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude |