Wohnungsbauförderung
Die Wohnraumförderstelle der Hansestadt Buxtehude berät Sie über mögliche Fördermittel beim Neubau, Erwerb oder Modernisierung von Wohneigentum und für Mietwohnungen. Außerdem informieren wir Sie über die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen, wie z. B. die Einhaltung der Einkommensgrenze.
Mietwohnraumförderung durch das Land Niedersachsen
Im Rahmen des Niedersächsischen Wohnraumförderprogramms können folgende Maßnahmen mit zunächst zinslosen Baudahrlehen des Landes gefördert werden:
- Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen
- der Neubau von Mietwohnraum
- die Modernisierung, der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen in Fördergebieten
- der Neubau, der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung bestehenden Wohnraums zu Wohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen (Wohngruppen oder Wohngemeinschaften) für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und hilfe- und pflegebedürftige Personen
- die energetische Modernisierung von Mietwohnungen
Bei geförderten Wohnungen sind die festgelegte Wohnungsgröße und die Mietpreisbindung einzuhalten, sowie die vom Mieter einzuhaltenden Einkommensgrenzen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Wohnraumförderstelle der Hansestadt Buxtehude.
Eigentumsförderung
Mit Landesmitteln können unter bestimmten Voraussetzungen der Neubau, Ausbau oder Umbau von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, sowie der Kauf oder der Erwerb in Zusammenhang mit einer Modernisierung gefördert werden. Ebenso ist auch die energetische Modernisierung oder der behinderten- bzw. altersgerechte Umbau von Wohnraum förderbar.
Einkommensgrenzen
Die Höhe der Einkommensgrenze wird individuell unter Berücksichtigung der zum Haushalt anzurechnenden Personen berechnet.
Antragsvordrucke können Sie persönlich in der Villa, Bahnhofstraße 9, Zimmer 202, abholen.
Ansprechpartner/in
Herr Suhr | |
Villa Bahnhofstraße 9 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5011 Telefax: 04161 501-75097 E-Mail: fg50@stadt.buxtehude.de |