Was heißt Grünordnungsplanung?
Die Grünordnungsplanung ist ein Teilgebiet der städtebaulichen Planung. Die Grünflächen im Stadtgebiet haben durch zunehmende Flächenbeanspruchungen an Bedeutung gewonnen. Ziel der Grünordnungsplanung ist es, ihre räumliche und funktionale Ordnung nachhaltig zu sichern und in die städtebaulichen Planung zu integrieren.
Die Grünordnungsplanung basiert auf der Grünflächenanalyse, sowie deren ökologische Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt (Grundlage für den Mensch) und dient gleichzeitig als planerische Voraussetzung für die zukünftige räumliche Entwicklung der Hansestadt Buxtehude.
Um zukünftig einen hohen Umweltstandard für die Bevölkerung zu gewährleisten, werden Grünordnungspläne im Bereich der Bauleitplanung aufgestellt.
Ziele der Grünordnungsplanung
- Die Schaffung von attraktiven Wohn- und Gewerbegebieten, Verbesserung der Umweltbedingungen durch Schutzmaßnahmen und Pflanzungen,
- Die Schaffung von attraktiven Wohn- und Gewerbegebieten, Verbesserung der Umweltbedingungen durch Schutzmaßnahmen und Pflanzungen,
- Vernetzung von Biotopen zur Schaffung eines Biotopverbundsystemes,
- Schaffung einer durchgängigen Grünverbindung zwischen der freien Landschaft und den Wohnbereichen,
- Schaffung von grünbegleiteten Rad- und Fußwegeverbindungen zur freien Landschaft,
- Erhalt von Grünflächen, die für die Frischluftzufuhr bedeutsam sind,
- Einbeziehung von Bodendenkmalen in die städtebaulichen Planung,
- Schaffung von Siedlungsrandbepflanzung am Übergang freie Landschaft/ Siedlungsbereich,
- Verbesserung des Landschaftsbildes, Offenhaltung von visuellen Bezügen.
Was ist ein Grünordnungsplan?
Der Grünordnungsplan ist als Bestandteil des Bebauungsplanes das planerische Instrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und ist eine Grundlage des Bebauungsplanes.
Der Grünordnungsplan besteht aus einem Bestandsplan, der die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tierwelt, Klima und das Landschaftsbild, sowie deren Wirkungsgefüge untereinander erfasst und bewertet. Vorgaben aus Fachplanungen wie zum Beispiel der Biotop- und Faunakartierung der Stadt Buxtehude fließen in die Bewertung mit ein.
Im einem Entwurfsplan werden Maßnahmen zeichnerisch und textlich dargestellt, die den Eingriff in die Schutzgüter des Naturhaushaltes minimieren und ausgleichen sollen.
In einem Textteil werden die Ergebnisse aus der Bestandserfassung umfangreich beschrieben, bewertet und dargestellt. So ergibt sich zum Beispiel ein Defizit durch die Gegenüberstellung der Schutzgüter des Naturhaushaltes vor und nach der beabsichtigten Planung in ein Wohngebiet. Diese Beeinträchtigung muss nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzrechtliche Eingriffsregel) auf der Eingriffsfläche (intern) oder auf einer zusätzlich außerhalb liegenden, z. B. landwirtschaftlichen Fläche (extern) ausgeglichen (kompensiert) werden.
Alle Maßnahmen im Grünordnungsplan erlangen in Verbindung mit dem Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit.
Inhalte des Grünordnungsplanes
Vorgaben zur Festsetzung von Nutzungen und Maßnahmen enthält das Baugesetzbuch. In einem Entwurfsplan und dem dazugehörigen Textteil werden Maßnahmen festgeschrieben, die den Eingriff in Natur und Landschaft mindern und ausgleichen sollen, wie zum Beispiel:
- Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich die Benennung der erforderlichen Maßnahmen,
- Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern mit der Angabe der Art und Qualität,
- Erhalt von Bäumen und prägenden Gehölzbeständen,
- Festsetzung zur Begrünung nicht überbauter Grundstücksteile,
- Flächige Darstellung von zu schützender Vegetation oder Gewässern, die als Lebensstätte unter anderem für Vögel, Libellen, Heuschrecken, Amphibien und Schmetterlinge dienen sollen,
- Flächen, die aus Artenschutzgründen sich selbst überlassen werden und einer natürlichen Sukzession unterliegen,
- Gewässer, die zu renaturieren sind,
- Anlage und Entwicklung einer Streuostwiese,
- Ausweisung von Spiel und Sportflächen,
- Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für die Wiederherstellung bestimmter Biotope,
- Renaturierungs- und Entsiegelungsmaßnahmen.