Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts
Jeder Elternteil sowie für das Kind relevante Bezugspersonen haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung bei der Ausgestaltung des Umgangs. Kontakte zu Geschwistern, Großeltern und anderen nahen Vertrauenspersonen können neben den Kontakten zum jeweiligem Elternteil von großer Bedeutung sein, weshalb auch Sie ein Recht auf Beratung haben. Ebenso haben auch Kinder und Jugendliche Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Eltern sind zudem per Gesetz nicht nur zu einem regelmäßigen Umgang mit ihrem Kind berechtigt, sondern auch verpflichtet. Darüber hinaus haben sie „alles zu unterlassen […], was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert“ (§1684 (2) BGB).
Im Rahmen der Beratung des Allgemeinen Sozialen Dienstes zur Gestaltung und Ausübung des Umgangsrechts besteht die Möglichkeit, sowohl Einzel-, als auch Eltern- und/oder Familiengespräche wahrzunehmen. Im Zuge der Beratung wird gemeinsam ein Umgangskonzept erarbeitet, welches die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt und von den umgangsberechtigen Personen einvernehmlich getragen wird, da dies für das gesunde Aufwachsen des Kindes essentiell ist.
© Foto: ©Photographee.eu/stock.adobe.com Bei der Umgangsgestaltung haben die Eltern die altersangemessenen Bedürfnisse des Kindes zu berücksichtigen und das Kind in der Gestaltung der Umgänge je Entwicklungsstand miteinzubeziehen. Durch die Unterstützung des Jugendamtes kann das Umgangskonzept in einer Elternvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Das gemeinsam erarbeitete Konzept kann in regelmäßigen Abständen in einem gemeinsamen Gespräch überprüft und nach Bedarf an die sich veränderteren Lebensumstände aller Beteiligten angepasst werden. Die von beiden Elternteilen zuverlässige Einhaltung der vereinbarten Umgangsregelung schafft für alle Beteiligten, insbesondere jedoch für das Kind, Verlässlichkeit und Sicherheit. Dies ist generell, jedoch besonders in der Phase familiärer Veränderungen, von großer Bedeutung.
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der regelmäßige und verlässliche Kontakt mit beiden Elternteilen. Dennoch kann es Situationen geben, in denen ein Elternteil nur begleitet oder gar keinen Umgang zum Kind wahrnehmen kann. Entspricht der Umgang zu einem Elternteil dem Wohl des Kindes nicht, können Umgangskontakte gerichtlich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. In diesen Fällen steht Ihnen das Jugendamt ebenso beratend und unterstützend zur Seite.
Auf dem Weg zu einer tragfähigen Umgangsregelung können wir Sie unterstützen, um Antworten auf folgende oder vergleichbare Fragen zu erhalten:
- Bin ich als umgangsberechtigter Elternteil verpflichtet unser Kind zu holen und zu bringen?
- Müssen wir uns als Eltern an die Umgangsregelung alle 14 Tage am Wochenende halten?
- Wie gestaltet sich der Umgang, wenn das Kind erkrankt ist?
- Kann der Umgang zum andern Elternteil begleitet werden?
- Welche Umgangsmodelle gibt es?
- Wie können Ferien und Festtage geregelt werden?
- Wie verhalte ich mich, wenn das Kind nicht zum Umgang möchte?
- Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Umgangsrecht wahrnehmen zu können?
Melden Sie sich gern bei uns, sofern Sie ein Beratungsgespräch wahrnehmen möchten.
Ansprechpartner/in
Frau Doll | |
Stadthaus, Zimmer 34 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5177 Telefax: 04161 501-75188 E-Mail: asd-bezirk5@stadt.buxtehude.de | |
Frau Kaudasch | |
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Frau Opitz | |
Stadthaus, Zimmer 32 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5176 Telefax: 04161 501-75188 E-Mail: asd-bezirk1.1@stadt.buxtehude.de | |
Stadthaus, Zimmer 45 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5178 Telefax: 04161 501-75188 E-Mail: jugendgerichtshilfe@stadt.buxtehude.deE-Mail: tsb@stadt.buxtehude.de | |
Frau Stoll | |
Stadthaus, Zimmer 29 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5172 Telefax: 04161 501-75188 E-Mail: asd-bezirk2@stadt.buxtehude.de |