Vor 50 Jahren:
Benachbarte Gemeinden werden Ortschaften von Buxtehude
Am 01.07.1972 trat das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Cuxhaven/ Land Hadeln/Stade vom 22. Juni 1972 in Kraft. Damit wurden aus dem Landkreis Harburg die Gemeinden Daensen, Eilendorf, Immenbeck und die überwiegenden Teile von Ketzendorf sowie aus dem Landkreis Stade die Gemeinden Dammhausen, Hedendorf, Neukloster und Ottensen in die Stadt Buxtehude eingegliedert. Es haben sich damals also nicht nur die Gemeidegrenzen geändert, sondern auch die Grenzen der Landkreise Harburg und Stade und sogar der seinerzeitigen Regierungsbezirke Stade und Lüneburg. Das waren Grenzlinien, die zum Teil noch aus dem 13. Jahrhundert stammten. Es war insofern schon eine ganz wesentliche Veränderung.
Im Vorwege waren Gebietsänderungsverträge (im Wortlaut siehe: Ortsrecht | Hansestadt Buxtehude) zwischen Buxtehude und den jeweiligen Gemeinden vereinbart worden, in denen festgelegt worden ist, dass die Stadt Buxtehude Rechtsnachfolgerin der Gemeinden wird und das Gebiet der einzugliedernden Gemeinden folgende Ortschaften bilden:
- Daensen (mit den Ortsteilen Daensen, Heimbruch und Pippensen)
- Dammhausen
- Eilendorf
- Hedendorf
- Immenbeck
- Neukloster
- Ottensen
- Ovelgönne/Ketzendorf (bestehend aus den Buxtehuder Ortsteilen Ovelgönne und Ketzendorf)
In den Gebietsänderungsverträgen ist auch festgelegt, für welche Ortschaften Ortsräte gebildet werden. Aufgrund der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner haben Hedendorf und Neukloster jeweils einen Ortsrat und eine Ortsbürgermeisterin als Repräsentantin der Ortschaft und Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger. Für alle anderen Ortschaften nimmt jeweils eine Ortsvorsteherin oder einen Ortsvorsteher diese Funktion wahr.
Ziel der Gebietsreform war die Schaffung leistungsfähiger Verwaltungseinheiten. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in der o.a. Gemeinden bzw. Ortschaften lag 1972 zwischen 179 und 1562. Eine sachgerechte und wirtschaftliche Aufgabenerledigung war daher angesichts der auch seinerzeit schon steigenden rechtlichen Anforderungen ohne die in einer Verwaltung vorgehaltenen Fachkenntnisse kaum mehr möglich. Die Gebietsreform war deshalb ein notwendiger – wenn auch nicht von allen Beteiligten gern gesehener – Schritt. Einerseits verloren die Gemeinden ihre Unabhängigkeit und andererseits wurden die Rahmenbedingungen für eine fortschrittliche Entwicklung in einer stärkeren Gemeinschaft erheblich verbessert. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Buxtehudes stieg mit der Gebietsreform am 01.07.1972 von 23.478 auf 29.368 – also um rund ein Viertel – an.
Die seinerzeitigen Bedenken hinsichtlich des Verlustes der Eigenständigkeit und einer Entfremdung zwischen den Menschen in den Ortschaften und den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Poltik im Buxtehuder Rathaus bzw. im Stadthaus sind inzwischen längst verflogen. Heute sind die Ortschaften jeweils ganz selbstverständliche Bestandteile der Hansestadt Buxtehude. Sie tragen mit Gewerbegebieten zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung Buxtehudes einen ganz erheblichen Anteil bei, bieten mit mit land- und fortwirtschaftlichen sowie naturbelassenen und unter Natur- bzw. Landschaftsschutz stehenden Flächen Erholungsräume auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Kernstadt sowie für die touristischen Gäste und sind hochwertige Wohnquartiere für eine immer mehr zunehmende Zahl von Menschen. Außerdem leisten die Ortschaften mit ihrem zum Teil sehr aktiven Vereinsleben und zahlreichen Angeboten und Veranstaltungen wichtige Beiträge für das kulturelle Leben in ganz Buxtehude. Demgegenüber ist die Kernstadt mit ihren Einkaufsmöglichkeiten und attraktiven Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten auch weiterhin ein Anziehungspunkt über die Stadtgrenzen hinaus.
Die Stadt und ihre umliegenden Ortschaften sind zu einer Einheit geworden, ohne dass dabei die jeweilige Identität verlorengegangen ist. Insgesamt also ein sehr positives Fazit nach 50 Jahren.