Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Das Wichtigste vorweg:
Auch bei Trennung oder Scheidung bleiben Sie weiterhin Eltern!
Wenn Sie als Eltern überlegen sich zu trennen oder sich bereits getrennt haben, besteht für Sie die Möglichkeit, sich im Jugendamt in Fragen zur Partnerschaft, Trennung und Scheidung beraten zu lassen. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie als Eltern verheiratet sind oder zusammenleben.
© ehrenberg-bilder/stock.adobe.com Im Fokus der Beratung steht die Regelung der elterlichen Verantwortung für die gemeinsamen Kinder. Die Beratung soll Sie unterstützen, einvernehmliche Absprachen zu treffen, Ihre Kinder und deren Bedürfnisse im Blick zu behalten sowie Konflikte und Krisen zu vermeiden oder zu bewältigen.
Sie haben im Fall der Trennung und Scheidung einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung bei der Entwicklung und Ausgestaltung eines einvernehmlichen Konzeptes zur Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung und Sorge.
Sofern ein Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt wurde, wird das Jugendamt ohne Ihr Zutun informiert. Die Kollegen:innen des Jugendamtes nehmen sodann Kontakt zu Ihnen als Eltern auf, um Sie über die Möglichkeiten eines Beratungsangebotes zu informieren. Sollte es zu einem familiengerichtlichen Verfahren kommen, berichtet das Jugendamt über den bisherigen Beratungsprozess, bringt die erzieherischen und fürsorgerischen Aspekte für die Entwicklung Ihrer Kinder im Verfahren ein und weist auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hin.
Da sich im Laufe einer Trennung und Scheidung mitunter viele Fragen ergeben, können in einem Beratungsgespräch beispielweise folgende Fragen besprochen werden:
- Bei welchem Elternteil werden die gemeinsamen Kinder nach der Trennung ihren Lebensmittelpunkt begründen?
- Bleibt die gemeinsame elterliche Sorge auch nach der Trennung und/oder Scheidung bestehen?
- Müssen wir nach der Trennung als Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge alles gemeinsam entscheiden?
- Welche Möglichkeiten zur Regelung des Sorgerechts gibt es?
- Können Teile des Sorgerechts auf einen Elternteil übertragen werden?
- Wie finden wir als Eltern für unsere Kinder eine gute, sichere und tragfähige Lösung?
- Wie beziehen wir unsere Kinder in Entscheidungen mit ein?
- Wie können wir unsere Kinder am besten unterstützen?
Da eine Trennung häufig sehr emotional ist und viele Veränderungen mit sich bringt, sollten Sie im Hinblick auf Ihre gemeinsamen Kinder Folgendes beachten:
Kinder haben die Trennung und Scheidung ihrer Eltern meistens nicht gewollt, sind jedoch unmittelbar davon betroffen. Kinder lieben in der Regel beide Elternteile und möchten keinen von ihnen verlieren. Erfahrungsgemäß können Kinder besser mit der Trennung umgehen, wenn Sie als Eltern einvernehmliche Regelungen treffen, wertfrei auf der Elternebene kommunizieren und Ihre Kinder aus elterlichen Auseinandersetzungen heraushalten. Dies schließt ein, dass Sie weder den anderen Elternteil beschimpfen, noch vor dem Kind „schlechtmachen“. Kinder brauchen beide Elternteile, um gesund aufzuwachsen und sollten sich nicht für einen Elternteil entscheiden müssen. Ob es einem Kind gelingt die Trennung der Eltern zu bewältigen, hängt demnach vor allem von dem Verhalten der Eltern ab. Wenn jeder Elternteil es schafft die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen und angemessen zu berücksichtigen, hat das Kind eine realistische Chance mit der Trennung der Eltern zurechtzukommen.
Melden Sie sich gern bei uns, sofern Sie ein Beratungsgespräch wahrnehmen möchten.
Ansprechpartner/in
Frau Doll | |
Stadthaus, Zimmer 34 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5177 Telefax: 04161 501-75188 E-Mail: asd-bezirk5@stadt.buxtehude.de | |
Frau Kaudasch | |
Stadthaus, Zimmer 30 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5173 Telefax: 04161 501-75188 E-Mail: asd-bezirk1@stadt.buxtehude.de | |
Frau Opitz | |
Stadthaus, Zimmer 32 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5176 Telefax: 04161 501-75188 E-Mail: asd-bezirk1.1@stadt.buxtehude.de | |
Stadthaus, Zimmer 45 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5178 Telefax: 04161 501-75188 E-Mail: jugendgerichtshilfe@stadt.buxtehude.deE-Mail: tsb@stadt.buxtehude.de | |
Frau Stoll | |
Stadthaus, Zimmer 29 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5172 Telefax: 04161 501-75188 E-Mail: asd-bezirk2@stadt.buxtehude.de |