Dorfgemeinschaftshaus Dammhausen
Das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) liegt in der Ortschaft Dammhausen, die zur Hansestadt Buxtehude gehört. Das DGH wurde 1984/1985 durch den Förderverein Dorfgemeinschaftshaus gebaut und wird seitdem für Veranstaltungen und durch den Kindergarten Dammhausen genutzt.
Im DGH haben Sie die Möglichkeit, Räumlichkeiten anzumieten, z. B. für:
· private Feiern im Rahmen von geschlossen Gesellschaften (Geburtstage, Konfirmationen, Hochzeiten, Taufen), aber für keine kommerziellen Veranstaltungen
· Betriebsfeste
· betriebliche Fortbildungsveranstaltungen
· Kurse
Räumlichkeiten im DGH:
Vielzweckraum (1. OG):
Der Vielzweckraum befindet sich im 1. Obergeschoss. Der Raum darf aus bauordnungsrechtlichen Vorschriften höchstens von bis zu 99 Personen genutzt werden. Dort sind auch die Toiletten und eine Küche untergebracht. Im DGH gibt es keinen Aufzug.
Es wird eine Nutzungsentschädigung für den Vielzweckraum erhoben.
© Hansestadt Buxtehude
Sonstige Informationen:
- Für die Veranstaltung ist von Ihnen am Veranstaltungstag, an dem Ihnen auch der Schlüssel ausgehändigt wird, eine Kaution zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe der bereitgestellten Gegenstände, bei rechtzeitiger ordnungsgemäßer Reinigung sowie bei Einhaltung der Benutzungsordnung und der Überlassungsbedingungen am Tag nach der Veranstaltung zurückgezahlt.
- Für Fortbildungsveranstaltungen, Kurse pp. wird entsprechend der Nutzung im jeweiligen Einzelfall ein Betrag vereinbart.
- Getränke, Speisen und Geschirr sind von Ihnen mitzubringen
- In allen Räumlichkeiten gilt das nach dem Niedersächsischen Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens(Nichtraucherschutzgesetz) geltende Rauchverbot.
- Es wird empfohlen, den neben dem Parkplatz vor dem Dorfgemeinschaftshaus befindlichen "Bolzplatz" hinter dem Dorfgemeinschaftshaus als Parkplatz zu nutzen. Der Seitenstreifen der Dammhauser Straße darf grundsätzlich nicht beparkt werden.
- Für die einzelnen Veranstaltungen können die Räumlichkeiten bis 01.00 Uhr des nächsten Tages zur Verfügung gestellt werden. An 22:00 Uhr sind die Dachfenster geschlossen zu halten; die Lautstärke ist zu reduzieren.
- Vor den Feiertagen ist eine Vergabe der Räumlichkeiten nicht möglich, z. B. vor Ostern, Pfingsten und Weihnachten sowie am Silvester!
- Das DGH ist während der Sommerferien geschlossen!
- Sofern die Räumlichkeiten wider Erwarten nach Erhalt des Überlassungsschreibens nicht mehr gewünscht werden, wird für den mit der Raumüberlassung verbundenen Verwaltungs-aufwand eine Gebühr von 33 € berechnet.
Wollen Sie das DGH buchen?
Falls Sie Räumlichkeiten buchen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Ortsvorsteher von Dammhausen, Herrn Heinrich Bröhan in Verbindung. Er führt den Kalender und kann Ihnen sagen, ob die Räumlichkeiten, die Sie anmieten möchten, an dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung stehen und wird Ihnen die Nutzungsbedingungen übergeben.
Ansprechpartner/in
Herr Heinrich Bröhan | |
Ortsvorsteher DammhausenMobil: 0151 10521986 E-Mail: h.broehan@gmx.de |