Der Bebauungsplan ist der verbindliche Teil der zweistufigen Bauleitplanung. Gemeinsam mit dem vorbereitenden Flächennutzungsplan handelt es sich um das wichtigste Planungsinstrument einer Gemeinde, um die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten.
Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung und Anwendung von Bauleitplänen ist hauptsächlich das Baugesetzbuch (BauGB), ergänzt durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die jeweilige Landesbauordnung (in Niedersachsen die Niedersächsische Bauordnung -NBauO) und weitere.
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Während der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet gültig ist, werden Bebauungspläne nur für Teilbereiche des Stadtgebiets aufgestellt.
Das Baugesetzbuch legt fest, dass Bebauungspläne aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." (§ 1 Abs. 3 BauGB). Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt dabei im Ermessen der Stadt, es besteht kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch die Vorschriften des Baugesetzbuches vorgegeben. Die einzelnen Schritte sind dem nachstehenden Ablaufplan zu entnehmen.
© Hansestadt Buxtehude
Wie kann ich mich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes beteiligen?
Gut zu wissen: Das Baugesetzbuch unterscheidet zwei Stufen der Bürgerbeteiligung:
1. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Bürgerbeteiligung), im Ablaufschema gelb unterlegt
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung geschieht entweder im Rahmen einer Bürgerversammlung oder einer Auslegung des Bebauungsplanentwurfs. Zeit und Ort der Beteiligung werden im Buxtehuder Tageblatt amtlich bekannt gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, zu den planerischen Konzepten in diesem frühen Planungsstadium Stellung zu nehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, Änderungswünsche und Gegenvorschläge vorzubringen. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) kann auf diesen Verfahrensschritt verzichtet werden.
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung), im Ablaufschema orange hinterlegt
Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung ist die öffentliche Auslegung des Bauleitplans. Sie dauert mindestens einen Monat. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger wiederum die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem ausliegenden Entwurf des Bebauungsplanes abzugeben, über die abschließend der Rat der Stadt entscheidet. Zeit und Ort der Auslegung werden ebenfalls im Buxtehuder Tageblatt amtlich bekannt gemacht. Aktuelle amtliche Bekanntmachungen finden Sie zudem auch hier.
Inhalte und Aufgaben des Bebauungsplanes
Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes sind in § 9 BauGB abschließend bestimmt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke, zur Verkehrsfläche, zu Grünflächen etc. getroffen werden. Zum Bebauungsplan gehören die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, im Regelfall werden diese ergänzt durch örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung z.B. von Gebäuden und Einfriedungen.
Zu jedem Bebauungsplan gibt es eine Begründung mit Umweltbericht. Der Umweltbericht kann entfallen bei Bebauungsplänen, die im vereinfachten bzw. beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele, Zwecke und Festsetzungen erläutert. Darüber hinaus beinhaltet die Begründung die Umweltbelange sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die in der Planung mit berücksichtigt worden sind.
Was darf ich auf meinem Grundstück bauen, wie darf ich es nutzen?
Gibt es für das betreffende Grundstück einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, sind dessen Regelungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich. Als eine vom Rat der Stadt beschlossene Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) wird der Bebauungsplan zum Ortsrecht. Als Angebotsplanung kann er von allen Bürgern umgesetzt werden.
Hinweis: auch Vorhaben, die gemäß Landesbauordnung genehmigungsfrei sind, müssen den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen.
Für den Fall, dass Ihr Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, wird die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches (Innenbereich) oder § 35 BauGB (Außenbereich) beurteilt.
Wie lese ich einen Bebauungsplan?
Hier sehen Sie ein Beispiel für eine Planzeichnung mit Erklärungen. Zeichnerische Vorschrift für den Planteil ist die Planzeichenverordnung (PlanzVO). Daneben gibt die Baunutzungsverordnung in der jeweils zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geltenden Fassung Auskunft zur jeweils zulässigen Nutzung sowie zu Begrifflichkeiten wie z.B. Grundflächenzahl.
Hinweis: Diese Abbildung dient nur der beispielhaften Erläuterung und ist keineswegs abschließend. Es ist in jedem Fall erforderlich, die Zulässigkeit Ihres Vorhabens an Hand des jeweiligen Bebauungsplanes samt seiner Legende und seinen textlichen Festsetzungen zu überprüfen.