Beistandschaft
Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung der Vaterschaft oder bei der Forderung von Unterhalt?
Weitere Informationen
Vaterschaft:
Sollte der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, kann die Mutter des Kindes eine Beistandschaft des Jugendamtes zur Friststellung der Vaterschaft einrichten.
Unterhalt:
Gibt es Probleme mit dem Unterhalt minderjähriger Kinder, kann ein Elternteil für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eine Beistandschaft einrichten.
Voraussetzungen
- Ein schriftlicher Antrag an die Fachgruppe Jugend und Familie, wenn Buxtehude der Wohnort ist.
- Den Antrag stellen kann der Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht. Steht sie beiden zu, kann der Elternteil die Beistandschaft beantragen, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
- Die Beistandschaft kann beantragt werden für die Feststellung der Vaterschaft und / oder für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
- Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Verfahren
Terminvereinbarung
Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden.
Die Mitarbeiterinnen werden die antragstellende Person dann zu einem Gespräch einladen.
Falls die Beistandschaft für den Unterhaltsbereich eingerichtet wird:
Zu dem Gespräch muss die Kontoverbindung mitgebracht werden, auf die der Unterhalt überwiesen werden soll. Ebenso alle anderen Unterlagen, die in der Unterhaltsangelegenheit vorliegen (Schuldtitel, Schriftverkehr eines Anwalts u.ä.).
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde des Kindes
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Welche Fristen sind zu beachten?
Das Kind muss noch minderjährig sein.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach einer persönlicher Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Das Stadthaus ist für den Publikumsverkehr wieder wie gewohnt geöffnet. Generell wird dringend empfohlen, weiterhin Termine zu vereinbaren, nur so können unnötige Wartezeiten vermieden werden.
Fachgruppe Jugend und Familie
Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude
Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.
Ansprechpartner/in
Frau Dickel
Buchstaben A - Ha
Stadthaus, Zimmer 24
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
T: 04161 501-5143
F: 04161 501-75153
beistandschaften@stadt.buxtehude.de
Frau Petzold-Lemke
Buchstaben P - R, T - Z
Stadthaus, Zimmer 23
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
T: 04161 501-5142
F: 04161 501-75153
beistandschaften@stadt.buxtehude.de
Herr Wingelsdorf
Buchstaben Hb - O, S
Stadthaus, Zimmer 38
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
T: 04161 501-5146
F: 04161 501-75153
beistandschaften@stadt.buxtehude.de
Formulare
Formulare bzw. Anträge sind vorab nicht auszufüllen.