Lärmaktionsplan
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß der §§ 47a‑f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für „...Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen...“.. Für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist seit dem 01.01.2015 das EBA zuständig.
Den aktuellen Lärmaktionsplan der Hansestadt Buxtehude für die B 3, die B 73 sowie die L 127 gemäß den Vorgaben des BImSchG finden Sie hier.
Dokumente
Lärmaktionsplan 2023 (24 MB) |