In den letzten Jahren ist die Suche mit dem Metalldetektor ein immer beliebteres Hobby geworden. Viele wissen allerdings nicht, dass hierfür sowohl eine Schulung als auch eine Genehmigung notwendig ist (§ 12 NDSchG).
Was man findet, ist im Vorfeld unbekannt. Es kann also immer sein, dass man anstatt moderner Schlüssel, Schmuck oder ein paar Euro oder Mark plötzlich historische Artefakte. Auch Gefahrenstoffe, wie Munition, befinden sich im Bereich des Fundspektrums.
Für eine archäologische, wissenschaftliche Auswertung ist nicht nur das Objekt als solches (in möglichst unbeschadetem Zustand) wichtig, sondern vor allem auch die äußeren Umstände. Waren die Münzen in einem Leder- oder Stoffbehältnis aufbewahrt, was sich nur noch als Verfärbung im Boden zeigt? Gehören die Fibeln zu einem Grab? Wurden die Tüllenbeile als Deponierung im Moor niedergelegt? Diese Fragen lassen sich nur beantworten, wenn das Gesamtbild betrachtet wird. Keramik, Stein und organische Stoffe werden durch Sonden nicht angezeigt, sind aber wichtig für eine Interpretation des Gesamtbildes. Aus dem Zusammenhang gerissene Metallobjekte verlieren für die Wissenschaft und somit letztendlich auch für die Allgemeinheit massiv an Wert.
Daher ist es äußerst wichtig, dass SondengängerInnen eine gute Schulung erhalten und wissen, wie im Ernstfall zu handeln ist- sowohl bei archäologischen Funden als auch bei Gefahrstoffen.
Vor der Anmeldung ist in jedem Fall ein persönliches Gespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde notwendig.
Die Schulung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der theoretische Teil wird vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege momentan überwiegend online durchgeführt. Erörtert werden unter anderem juristische Vorgaben, Zusammenspiel zwischen Behörden und Sondengehenden und Umgang mit Kampfmitteln. Es werden allerdings auch Hilfestellungen zur Fundbestimmung, zum Einmessen und Inventarisieren gegeben. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Anfrage mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Im Anschluss findet ein etwa eintägiger Praxiskurs statt, der in der Regel von den zuständigen Kommunen durchgeführt wird.
Vorsicht: Ist man ohne Genehmigung unterwegs, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen mit bis zu 250.000€ belegt werden kann. Zerstört man ein Kulturdenkmal, kann man mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden.
Weiterführende Informationen inkl. einer Broschüre finden Sie auf:
Informationen für Sondengänger/innen in Niedersachsen | Nds. Landesamt für Denkmalpflege
Sie interessieren sich für eine Genehmigung? Setzen Sie sich gerne mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Buxtehude in Verbindung.