Elterngeld
Sie sind Mutter oder Vater geworden?
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Dann haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie:
- mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
- einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 200.000 Euro hatten (Alleinerziehende, Paare, getrennt Erziehende).
Sie haben Anspruch auf Basiselterngeld und/oder Elterngeld Plus sowie Partnerschaftsbonusmonate.
Den Elterngeldantrag finden Sie bei den Formularen.
Die Elterngeldstelle der Hansestadt Buxtehude ist lediglich für die Bearbeitung der Elterngeldanträge von Buxtehuder Bürgerinnen und Bürgern zuständig. Gleiches gilt für Beratungen.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Weitere Informationen
Elterngeld wird an Mütter und Väter bis zu 14 Monate nach Geburt des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld um 300,00 € monatlich.
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber gemäß § 32 b Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe j des Einkommensteuergesetzes dem Progressionsvorbehalt.
Basiselterngeld/Partnermonate
Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Sofern sich das Erwerbseinkommen bei mindestens einem Elternteil durch den Elterngeldbezug mindert, stehen den Eltern zwei weitere Monatsbeträge (Partnermonate) zu.
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist für Geburten ab 01.04.2024 nur noch in einem der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Bezieht einer der beiden Elternteile Elterngeld Plus, so kann dieser Elternteil das Elterngeld Plus gleichzeitig zum Bezugs von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. Ein gleichzeitiger Basiselterngeldbezug ist nur in Ausnahmefällen möglich, wie Mehrlingsgeburten, Frühgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung und bei Kindern, die einen Geschwisterbonus mit einer Behinderung auslösen).
Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus soll Müttern und Vätern die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit erleichtern. Denn damit können Eltern (auch ohne Teilzeiteinkommen) die Bezugszeit des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat hinaus verlängern. © Hansestadt Buxtehude / Daniela Ponath Fotografie Das bedeutet konkret: aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Dabei liegt die Höhe des Elterngeld Plus höchstens bei der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, das dem jeweiligen Elternteil ohne Teilzeiteinkommen zustünde.
Während des Bezugs von Basiselterngeld- sowie Elterngeld Plus-Monaten ist außerdem eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit zulässig. In dieser Zeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 32 Wochenstunden unter Anrechnung auf das Elterngeld möglich.
Partnerschaftsbonusmonate
Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate in Teilzeit, haben sie zusätzlich einen Anspruch auf den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils zwei bis zu vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten. Dabei müssen die Voraussetzungen von beiden Elternteilen in zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes erfüllt werden. In dieser Zeit muss eine Erwerbstätigkeit von mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden unter Anrechnung auf das Elterngeld ausgeübt werden.
Alleinerziehende
Alleinerziehende können ebenfalls die Partnermonate beantragen. Sie können auch den Partnerschaftsbonus in gleichem Maße nutzen, sofern sie in mindestens zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind und die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 b Einkommensteuergesetz erfüllen.
Die auszufüllende Erklärung dafür finden Sie bei den Formularen.
Frühgeburten
Außerdem wird für Frühchen-Geburten länger Elterngeld gezahlt:
- bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld
Hinweise
Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Er kann dabei zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngelds bzw. Elterngeld Plus-Bezugs geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge. Monate, in denen bereits Elterngeld Plus bezogen wurde, können nachträglich in Basiselterngeldmonate umgewandelt werden.
Sollten sich während des Elterngeldbezuges Änderungen ergeben, wie z.B. Aufnahme Teilzeittätigkeit, Trennung, Wohnsitz oder Kontodatenänderungen, teilen Sie dieses bitte schnellstmöglich mit.
Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld rückwirkend längstens für drei Lebensmonate ausgezahlt werden kann. Es empfiehlt sich daher, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes zu stellen.
Sie haben weitere Fragen zum Elterngeld und/oder benötigen Unterstützung in Zusammenhang mit der Antragstellung?
© Hansestadt Buxtehude / Daniela Ponath Fotografie Eine telefonische oder persönliche Beratung ist während der Öffnungszeiten ohne Termin möglich. Für eine zufriedenstellende Beratung ist es erforderlich, dass Sie sich bereits im Vorfeld über Ihre Möglichkeiten informieren und sich über mögliche Antragsvarianten Gedanken machen.
Rechtsgrundlagen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Verfahren
Erfüllen beide Eltern grundsätzlich die Voraussetzungen für das Elterngeld, muss der Antrag auch von beiden unterschrieben werden. Die Anlagen, entsprechend der Beschreibung im Antragsvordruck, sollten möglichst beigefügt sein.
Die Leistungsgewährung erfolgt frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung.
Die Eltern können in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonates des Kindes Elterngeld beziehen. Elterngeld wird in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt.
Was muss ich noch wissen?
Veränderungen, die sich auf den Leistungsanspruch auswirken, z.B. Arbeitsaufnahme, müssen der Elterngeldstelle umgehend mitgeteilt werden.
Notwendige Unterlagen
Da nicht immer alle Unterlagen aus der Rubrik Dokumente & Formulare benötigt werden, kontaktieren Sie bitte hierzu die Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Leistungsgewährung erfolgt frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bei Vollständigkeit der Antragstellung im Regelfall ca. drei bis vier Wochen.
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Das Stadthaus ist für den Publikumsverkehr wieder wie gewohnt geöffnet. Generell wird dringend empfohlen, weiterhin Termine zu vereinbaren, nur so können unnötige Wartezeiten vermieden werden.
Fachgruppe Jugend und Familie
Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude
Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.
Dokumente & Formulare
Elterngeldantrag:
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.
Einheitlicher Antrag auf Elterngeld
ab 01.01.2024 für Geburten bis 31.03.2024 hier
!Reichen Sie bitte ab dem 01.01.2024 nur noch diesen Antrag auf Elterngeld für Geburten bis 31.03.2024 ein!
Einheitlicher Antrag auf Elterngeld
für Geburten ab dem 01.04.2024 hier
Zusätzliche Vordrucke:
Bescheinigung der Krankenkasse hier
Änderungsmitteilung Elterngeld hier
Erklärung für Alleinerziehende hier
Erklärung für Selbstständige zur Erwerbstätigkeit hier
Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld für Einkommen nach der Geburt hier
Antrag auf Änderung des Bemessungszeitraums für Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie Elternteil 1 hier
Antrag auf Änderung des Bemessungszeitraums für Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie
Elternteil 2 hier
Ansprechpartner/in
Frau Bleeck | |
Stadthaus, Zimmer 40 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5141 Telefax: 04161 501-75157 E-Mail: elterngeld@stadt.buxtehude.de | |
Frau Paulix | |
Stadthaus, Zimmer 40 // EG Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-5144 Telefax: 04161 501-75157 E-Mail: elterngeld@stadt.buxtehude.de |