Kindertageseinrichtungen

Allgemeine Informationen

Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung für Kinder. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums


Alles, was Sie über die Kindertagesstätten in Buxtehude, das Online-Anmeldeverfahren für einen Krippen- oder Elementarplatz, das Aufnahmeverfahren, Fristen, die Kosten und Ermäßigungsmöglichkeiten wissen müssen, erfahren Sie hier.
Ebenso stehen dort der Link zum Online-Anmeldeverfahren, notwendige Antragsformulare und Vordrucke für Sie bereit.


Alles, was Sie über die Tagespflege in Buxtehude, die Anerkennung und die Kosten eines Tagespflegeplatzes wissen müssen, erfahren Sie hier.
Ebenso stehen dort notwendige Antragsformulare und Vordrucke für Sie bereit.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Für den Zuständigkeitsbereich Buxtehude: Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Jugend und Familie

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Jugend und Familie, Sachgebiet Kinderbetreuung - Zimmer 25 -, Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude

Mail: kinderbetreuung@stadt.buxtehude.de

Ansprechpartnerin Kindertagesstätten:
Frau Trzop 04161-501 5131

Ansprechpartnerin Kindertagespflege:
Frau Schirmer 04161-501 5132

Voraussetzungen

Die Antragsvoraussetzungen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen. Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“

Welche Gebühren fallen an?

Die Kostenbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege legen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im NKiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.


Die Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten der Hansestadt Buxtehude finden Sie hier

Ein Informationsblatt zur Festsetzung von Kostenbeiträgen/Übernahme von Teilnahmbeiträgen für den Besuch von Kitas finden Sie hier.

Die Kindertagespflegesatzung der Hansestadt Buxtehude finden Sie hier

Ein Informationsblatt zur Festsetzung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege finden Sie hier.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist. 

Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

§ 22 – 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB VIII)

Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Siehe Link bei „Allgemeine Informationen“

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Schirmer (Kindertagespflege)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 51 - Jugend und Familie
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-5132
Telefax: 04161 501-75152
E-Mail:
Frau TrzopStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 51 - Jugend und Familie
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-5131
Telefax: 04161 501-75199
E-Mail:
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