Kinderbetreuung/ Kindertagesstätten
Im Buxtehuder Stadtgebiet gibt es derzeit insgesamt 22 Kindertagesstätten. Davon befinden sich 7 Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Buxtehude und 15 in Trägerschaft anerkannter freier Kinder- und Jugendhilfeträger, die eng mit der Hansestadt Buxtehude zusammenarbeiten. Der Auftrag von Kindertageseinrichtungen, die Mindestausstattung und Organisation, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie die Finanzierung sind für Niedersachsen im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) geregelt.
Hieran müssen sich alle Träger von Kindertagesstätten halten. Um in Buxtehude gleiche Standards zum Beispiel in Bezug auf die personelle und finanzielle Ausstattung sowie die Aufnahmekriterien von Kindern zu gewährleisten, hat die Hansestadt Buxtehude mit den freien Trägern von Kindertagesstätten Rahmenverträge abgeschlossen, die diese Punkte regeln.
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung haben gem. § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Rechtsanspruch von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres kann gleichberechtigt auch in Kindertagespflege sichergestellt werden. Der Umfang der täglichen Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Plätze mit einer täglichen Betreuungszeit über 6 Stunden hinaus werden vorrangig an berufstätige Eltern (auch: schulische Ausbildung, Studium) vergeben.
Die Hansestadt Buxtehude als örtliche Jugendhilfeträgerin ist zuständig für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder, deren Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet Buxtehude haben. Kindertagesstättenplätze können deshalb unter anderem nur dann an Kinder, deren ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Buxtehude haben, zeitlich befristet vergeben werden, wenn in dem betreffenden Kindergartenjahr absehbar keine Buxtehuder Kinder mehr einen Platz beanspruchen. (Ausnahme: Obstkindergarten, Kindergarten für Betriebe e.V. bei Firmen-Belegrecht)



