Hansestadt Buxtehude

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Endgültige Vorlage - 2014/089-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

a)      Die Hansestadt Buxtehude stellt dem SV Ottensen ein noch zu vermessendes   Grundstück in einer Größe von ca. 23.000 m² (s. Anlage 1 zur Verw.-Vorl. Nr. 2014/089) im Geltungsbereich des B-Planes Ottensen Nr. 4 (1. Änderung) auf der Grundlage eines Pachtvertrages mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren für die Errichtung einer Sportanlage zur Verfügung.

 

 

b)      Die Hansestadt Buxtehude erstellt die für die Sportanlage notwendigen Erschließungsbauwerke und Erschließungsmaßnahmen. Zur Sicherstellung der Finanzierung werden außerplanmäßig 2014 Haushaltsmittel in Höhe von 1.190.000,00 € bereitgestellt. Die Mittel werden zur Verfügung gestellt bei den neuen Investitionsmaßnahmen

 

 

-          3.32.01.541.i59 Erschließung Sportanlage SV Ottensen an der Apensener Straße“ in Höhe von 570.000,00 € und der damit gegenseitig deckungsfähigen neuen Investitionsmaßnahme

-          3.32.01.543.i59 „Erschließung Sportanlage SV Ottensen Landesstraße“ in Höhe von 620.000,00 €.

 

Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung werden folgende Minderauszahlungen in 2014 aus den Investitionsmaßnahmen 3.32.01.541.i42 „Erschließung Sportarena“ sowie 3.32.01.541.i33 „Gewerbegebiet Ovelgönne“ herangezogen:

-          150.000,00 € bei der Buchungsstelle 3.32.01.541.i33/787203 „Gewerbegebiet Ovelgönne

-          378.000,00 € bei der Buchungsstelle 3.32.01.541.i42/787221 „Sportarena Erschließungsstraße“

-          365.000,00 € bei der Buchungsstelle 3.32.01.541.i42/787222 „Sportarena Regenrückhaltebecken“

-          297.000,00 € bei der Buchungsstelle 3.32.01.541.i42/787242 „Apensener Straße Aufmündung.

 

Die Herstellung der Erschließungsanlagen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der SV Ottensen sowohl den technischen als auch den finanziellen Nachweis zur Realisierung der Sportanlage an dieser Stelle führt und die Nutzung der Sportanlage des Schulzentrums Süd als Alternative nicht möglich ist.

 

Sachverhalt:

 

Auf die Begründung zur Verwaltungsvorlage 2014/089 wird verwiesen.

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schulen und Sport mit dem Bau- und Liegenschaftsausschuss am 17.07.2014 erging zur Verwaltungsvorlage 2014/089 ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU sowie FWG/BBG. Dieser umfasst die Prüfung einer alternativen Nutzung der Schulsportanlage am Schulzentrum Süd durch den SV Ottensen außerhalb der Zeiten schulischer Nutzung. Auf Seite 1 dieser endgültigen Verwaltungsvorlage ist die Änderung durch Unterstreichung hervorgehoben. Der Vorsitzende des SV Ottensen, Herr Sichlinger, hat den Mitgliedern der Ausschüsse mitgeteilt, dass aus Sicht seines Vereines eine Zurverfügungstellung einer Sportfläche am Schulzentrum Süd durchaus denkbar sei, optimalerweise durch Errichtung eines Kunstrasenplatzes. Seitens des SV Ottensen wird gewünscht, nach der schulischen Nutzung eine erstrangige Belegung dieser Sportfläche zu erhalten sowie die sich in der Sportanlage befindlichen Ressourcen (Umkleideräume, sanitäre Anlagen) zu nutzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Beschlussvorschlag b)

 

 

 

 

Badur

 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

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