Hansestadt Buxtehude

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Verwaltungsvorlage - 2014/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Vertreterin und der Vertreter der Hansestadt Buxtehude in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Harburg-Buxtehude werden angewiesen, der 2. Änderung der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude in der Fassung der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 2014/098 zuzustimmen.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) schreibt für die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden vor, dass die Stimmen eines Verbandsmitgliedes nur einheitlich abgegeben werden können (§ 11 Abs. 3 Satz 1 NKomZG). Da der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Harburg-Buxtehude neben acht Vertreter/innen des Landkreises Harburg zwei Vertreter/innen der Hansestadt Buxtehude angehören, kann ein einheitliches Abstimmungsverhalten der Vertreter/innen der Hansestadt Buxtehude grundsätzlich nicht unterstellt werden. Das NKomZG sieht daher in § 12 Abs. 2 für die Vertreter/innen in der Verbandversammlung die Beachtung des § 138 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vor. Nach dieser Vorschrift haben die Vertreter/innen die Interessen der Hansestadt Buxtehude zu verfolgen und sind an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Den Vertreter/innen der Hansestadt Buxtehude in der Verbandsversammlung ist wegen des Einstimmigkeitsprinzips in diesem Fall eine Weisung über das Abstimmungsverhalten zu erteilen.

 

Die Änderung der von der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes am 29. November 2007 beschlossenen derzeit gültigen Verbandsordnung ist aufgrund von entsprechenden Hinweisen des Niedersächsischen Innenministeriums vorgesehen. Inzwischen hat der Sparkassenverband Niedersachsen auf der Grundlage des NKomZG und der neuen Sparkassenzweckverbandsverordnung eine mit dem Innenministerium abgestimmte MusterVerbandsordnung erstellt. Die Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude soll jetzt an die Muster-Verbandsordnung angepasst werden.

 

Im Wesentlichen betrifft die Anpassung folgende Punkte:

 

  • Änderungen aufgrund des NKomVG, das u.a. die Nds. Gemeindeordnung (NGO) und die Nds. Landkreisordnung (NLO) ersetzt hat.

 

  • Streichung der Regelungen zur Stellvertretung der Verbandsgeschäftsführerin bzw. des Verbandsgeschäftsführers (insbesondere in § 8)., da diese bereits in § 4 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß § 12 des Zweckverbandsgesetzes zwischen dem Landkreis Harburg und der Hansestadt Buxtehude normiert sind.

 

  • Neuaufnahme einer Regelung dazu, von welchem Mitglied des Sparkassenzweckverbandes die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen werden sollen (vgl. § 15 Muster-Verbandsordnung). Gemäß § 9 Absatz 5 Satz 1 NKomZG werden die Aufgaben zur Verwirklichung der Gleichberechtigung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 bis 3 des NKomVG von der Gleichstellungsbeauftragten einer der am Zweckverband beteiligten Kommunen wahrgenommen, die nähere Ausgestaltung bestimmt gem. § 9 Abs. 5 S.3 NKomZG die Verbandsordnung. Es muss dementsprechend keine Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden, die ausschließlich für den Zweckverband tätig ist.

 

  • In § 14 Satz 2 der bisherigen Verbandsordnung ist geregelt, dass mit Wirksamwerden der Kündigung der Verband „aufzulösen“ ist. In § 14 Satz 2 Muster-Verbandsordnung hingegen heißt es, mit dem Wirksamwerden der Kündigung ist der Verband „aufgelöst“. Bei einem Zweckverband mit nur zwei Mitgliedern, wie es hier der Fall ist, ist ab dem Wirksamwerden der Kündigung eines der Verbandsmitglieder keine andere Möglichkeit gegeben, als dass der Verband ab diesem Zeitpunkt aufgelöst ist, da eine Kommune allein keinen Zweckverband bilden kann. Daher wird der § 14 Verbandsordnung zu Klarstellungszwecken an die Muster-Verbandsordnung angepasst.

 

Die einzelnen Veränderungen ergeben sich im Übrigen auch aus der dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügten Synopse.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine (für die Hansestadt Buxtehude) 

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Anlagen

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