Verwaltungsvorlage - 2014/089Grunddaten
Beratungsfolge
BeschlussvorschlagBeschlussvorschlag:
a) Die Hansestadt Buxtehude stellt dem SV Ottensen ein noch zu vermessendes Grundstück in einer Größe von ca. 23.000 m² (s. Anlage 1 zur Verw.-Vorl. Nr. 2014/089) im Geltungsbereich des B-Planes Ottensen Nr. 4 (1. Änderung) auf der Grundlage eines Pachtvertrages mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren für die Errichtung einer Sportanlage zur Verfügung.
b) Die Hansestadt Buxtehude erstellt die für die Sportanlage notwendigen Erschließungsbauwerke und Erschließungsmaßnahmen. Zur Sicherstellung der Finanzierung werden außerplanmäßig 2014 Haushaltsmittel in Höhe von 1.190.000,00 € bereitgestellt. Die Mittel werden zur Verfügung gestellt bei den neuen Investitionsmaßnahmen
- 3.32.01.541.i59 Erschließung Sportanlage SV Ottensen an der Apensener Straße“ in Höhe von 570.000,00 € und der damit gegenseitig deckungsfähigen neuen Investitionsmaßnahme - 3.32.01.543.i59 „Erschließung Sportanlage SV Ottensen Landesstraße“ in Höhe von 620.000,00 €.
Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung werden folgende Minderauszahlungen in 2014 aus den Investitionsmaßnahmen 3.32.01.541.i42 „Erschließung Sportarena“ sowie 3.32.01.541.i33 „Gewerbegebiet Ovelgönne“ herangezogen:
- 150.000,00 € bei der Buchungsstelle 3.32.01.541.i33/787203 „Gewerbegebiet Ovelgönne - 378.000,00 € bei der Buchungsstelle 3.32.01.541.i42/787221 „Sportarena Erschließungsstraße“ - 365.000,00 € bei der Buchungsstelle 3.32.01.541.i42/787222 „Sportarena Regenrückhaltebecken“ - 297.000,00 € bei der Buchungsstelle 3.32.01.541.i42/787242 „Apensener Straße Aufmündung.
Die Herstellung der Erschließungsanlagen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der SV Ottensen sowohl den technischen als auch den finanziellen Nachweis zur Realisierung der Sportanlage an dieser Stelle führt.
SachverhaltSachverhalt:
Flächenbereitstellung:
Der SV Ottensen unterhielt seit dem 02.08.2005 einen baurechtlich befristet genehmigten Trainingsplatz im Geltungsbereich des B-Planes Ottensen Nr. 4 (1. Änderung). Im Zusammenhang mit den Planungen zur Errichtung einer Sport- und Veranstaltungsarena, ebenfalls im Bereich dieses Bebauungsplanes, räumte der SV Ottensen seinen Trainingsplatz, damit auf dieser Fläche vorbereitende bautechnische und archäologische Voruntersuchungen durchgeführt werden konnten. Gleichzeitig wurde dem Verein von der Hansestadt Buxtehude zugesagt, dass eine alternative Fläche innerhalb des Bebauungsplanes Ottensen Nr. 4 (1. Änderung) für die Errichtung eines Standardfußballplatzes zur Verfügung gestellt wird.
Aus Sicht der Verwaltung und des SV Ottensen ist die im Lageplan (s. Anlage 1 zur Verw.-Vorl. 2014/089) dargestellte Fläche die bestmögliche Variante. Diese Fläche soll dem SV Ottensen durch einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Die exakte Größe der Fläche und der Pachtzins sind noch zu ermitteln.
Erschließung:
Für die Erschließung der Sportanlage, weiteren noch zu entwickelnden Flächen des B-Planes Ottensen Nr. 4 (1. Änderung) sowie für die im Flächennutzungsplan der Hansestadt Buxtehude angrenzend ausgewiesene Potentialflächen erstellt die Hansestadt Buxtehude die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen und -bauwerke, teilweise zunächst in einem reduzierten Ausbaustandard (siehe Anl. 1 der Verw. Vorl. 2014/089). Für die Herstellung der vorgenannten Anlagen wurden auf Grundlage einer Kostenschätzung folgende Kostenansätze ermittelt:
Die Herstellung der Kreisverkehrsanlage ist von der Zustimmung des Straßenbaulastträgers abhängig. Diesbezügliche Gespräche werden in der 29. Kalenderwoche geführt.
Neubau der Sportanlage (Standardfußballplatz) des SV Ottensen Entsprechend den Sportfördergrundsätzen wurde auf der Grundlage der Kostenkalkulation von 253.000,00 € ein Zuschuss in Höhe von 25% der Baukosten, d. h. 65.000,00 € in den Haushalt eingestellt. Der Zuschuss ist im Haushaltsjahr 2014 mit einem Sperrvermerk versehen. Die aktualisierte Kostenschätzung geht von Herstellungskosten von 280.000,00 € aus. Der Zuschussanteil der Hansestadt Buxtehude beträgt entsprechend den Sportfördergrundsätzen 70.000,00 €. Dieser Betrag ist neu in die Haushaltsberatung 2015 aufzunehmen. Nach Änderung der Sachlage steht der seinerzeit im Finanzierungsplan vorgesehene Zuschuss der Stiftung Sportarena in Höhe von 80.000,00 € nicht mehr zur Verfügung und muss anderweitig finanziert werden. Zudem klärt der Verein noch die Höhe des Zuschussanteils des Kreissportbundes, der im Jahr 2015 voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden kann. Ein aktualisierter Zuschussantrag ggf. unter Berücksichtigung der fehlenden Mittel aus der Stiftung Sportarena des Vereins folgt in Kürze Anlagen
|