Hansestadt Buxtehude

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Verwaltungsvorlage - 2014/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.)    Für die nördlich des Olenhoffwegs und östlich der Bebauung an der Altklosterbergstraße gelegene Fläche, deren Abgrenzung in der Anlage 85a/2014 zur Verwaltungsvorlage Nr.85/2014 dargestellt ist, wird der Bebauungsplan Eilendorf Nr. 3 „Wohngebiet am Olenhoffweg aufgestellt. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.)    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fläche nördlich des Olenhoffwegs und östlich der Bebauung an der Altklosterbergstraße ist mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Buxtehude (rechtsverbindlich seit 22.12.2011) als Wohnbaufläche dargestellt.

Nachdem die Stadt die Flächen erworben hat, beabsichtigt sie, ein Wohnbaugebiet zu realisieren. Zur Sicherung der Erschließung wird ein Abschnitt des Olenhoffwegs zusätzlich in die Entwicklung miteinbezogen.

Der Geltungsbereich weist eine Größe von rund 1,5 ha auf.

Zielsetzung ist, ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln, das sich in das bauliche Gefüge der Umgebung einpasst. Im weiteren Verfahren erfolgen konkrete Angaben zum städtebaulichen Konzept, der Erschließung des geplanten Wohngebiets und der möglichen Grundstücksanzahl.

 

Damit das Bebauungsplanverfahren eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden kann, wird empfohlen, die aufgeführten Beschlüsse zu fassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Planungs- und Erschließungskosten werden durch die zu erwartenden Einnahmen aus dem Verkauf der Baugrundstücke kompensiert.

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Anlagen

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