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Verwaltungsvorlage - 2014/063-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)              Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gebiet östlich des Ottensener Weges" und der Entwurf der Begründung in der Fassung der Anlagen 1 und 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 2014/063-1 werden beschlossen.

b)              Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gebiet östlich des Ottensener Weges" und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 03.06.2014 den Wunsch geäußert, eine überarbeitete Verwaltungsvorlage vorgelegt zu bekommen, in der das Baufenster vergrößert wird, um eine größere Flexibilität im Fall eines Neubaus zu erhalten. Das Baufenster wurde im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vergrößert. Zusätzlich wurden für den Fall eines Neubaus die Festsetzungen zur Gebäudehöhe und die Gestaltungsvorschrift zur Fassadengestaltung geändert, um auch hier eine größere Flexibilität in den Bebauungsplan einzubringen. Die anderen Festsetzungen, insbesondere die Festsetzungen zur Art der Nutzung mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 1.200 m² wurden beibehalten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 53 „Gebiet östlich des Ottensener Weges“ erlangte am 17.09.1992 Rechtskraft. Der überwiegende Flächenanteil dieses Gebietes wurde als allgemeines Wohngebiet mit den notwendigen Erschließungsflächen festgesetzt. Das rd. 20 ha große Gebiet wurde bis Mitte/Ende der 90er Jahre vollständig entwickelt. Hierzu gehörte auch der Bau eines Lebensmittel- sowie Getränkemarktes auf der rd. 4.600 m² großen Änderungsfläche.

Die Änderungsfläche ist als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauGB festgesetzt. Sie ist unterteilt in eine Baufläche und eine Fläche für Stellplätze. Der bestehende Lebensmittel- und Getränkemarkt hat gemäß dem Einzelhandelskonzept der Stadt Buxtehude als solitärer Einzelstandort nicht nur für die Versorgung des Bebauungsplangebietes, sondern darüber hinaus für die Versorgung der im Süden von Buxtehude wohnenden Bevölkerung eine wichtige nahversorgungsrelevante Funktion. Das Einzelhandelskonzept empfiehlt, den Standort zu sichern und zu stärken, zumal im Süden von Buxtehude bei Waren des täglichen Bedarfs eine Unterversorgung festgestellt wurde.

Ziel der Änderung dieser Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 53 ist, dieser Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes zu entsprechen und den Standort als wichtigen Nahversorgungsstandort mit den Mitteln des Planungsrechtes zu festigen. Die Festsetzung des allgemeinen Wohngebietes soll in eine Sondergebietsfläche, die der Nahversorgung dient, geändert werden. In die ausgeübte Nutzung wird durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht eingegriffen. Vielmehr wird mit der Planänderung auch die vorgesehene Erweiterung planungsrechtlich gesichert. Diese Erweiterungsmöglichkeiten wären bei der Beibehaltung der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes nur im Zuge einer Befreiung beschränkt möglich. Die weiteren Empfehlungen des vom Rat beschlossenen Einzelhandelskonzeptes fließen ebenfalls in die Änderung ein.

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 wird als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von den Verfahrensschritten der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Eine Umweltprüfung wurde nicht durchgeführt und es wurde kein Umweltbericht erstellt.

Mit Schreiben vom 03.03.2014 bis zum 11.04.2014 wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt. Es wurde eine Stellungnahme abgegeben. Um mögliche Auswirkungen auf den Markt am Torfweg bewerten zu können, wird eine Verträglichkeitsprüfung empfohlen. Auf diese wird verzichtet, da es offensichtlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen und kein weitergehender Erkenntnisgewinn zu erwarten ist. Beide Märkte dienen der Nahversorgung, wobei sie mit ihren städtebaulichen Bezügen unterschiedliche Bereiche zur Versorgung der Bevölkerung im Süden von Buxtehude abdecken. Zudem wird das Nahversorgungszentrum am Torfweg aufgewertet und die Planungen dienen der Existenzsicherung. Alle weiteren Einzelheiten sind dem beigefügten Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gebiet östlich des Ottensener Weges“ zu entnehmen.

Damit die Auslegung der Planunterlagen durchgeführt werden kann, wird empfohlen, die aufgeführten Beschlüsse zu fassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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