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Verwaltungsvorlage - 2014/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der konsolidierte Gesamtabschluss gemäß § 128 NKomVG der Stadt Buxtehude für das Haushaltsjahr 2012 (siehe Anlage 2014/065a zur Verwaltungsvorlage 2014/065) wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.      

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Jahr 2012 ist erstmalig ein sogenannter konsolidierter Gesamtabschluss, auch Konzernabschluss genannt, aufgestellt worden. Beim Gesamtabschluss geht es darum, einen Überblick über die Lage des „Konzerns Stadt Buxtehude“ zu gewinnen.

 

Dem „Konzern“ zugehörig sind dabei neben der Stadt Buxtehude auch die Stadtwerke Buxtehude GmbH (SWB), der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Buxtehude (SEB), die Technologie-Zentrum-Buxtehude GmbH (TZB) und die Arbeitsgemeinschaft Sozialstation Buxtehude. Diese Konzerntöchter stehen alle unter dem sog. „beherrschenden Einfluss“ der Stadt Buxtehude, sei es wegen der 100 %-Beteiligung an den beiden GmbHs, wegen der Eigenschaft als Eigenbetrieb oder wegen der Führung der Geschäfte – und des lfd. Verlustausgleichs – bei der Sozialstation. Diese sind allesamt per sog. „Vollkonsolidierung“ (hierzu im Folgenden mehr) zu übernehmen.

 

In der städtischen Bilanz sind diese Beteiligungen zwar auch enthalten, jedoch dort nur nachgewiesen in jeweils einer Position beim Finanzvermögen[1], d. h. die einzelnen Aktiva und Passiva der SWB, SEB etc. sind nicht den unterschiedlichen Bilanzpositionen wie z. B. Grundvermögen, Liquidität oder auch Darlehen aufgefächert zugeordnet, bei der Aufstellung der Konzernbilanz findet diese Zuordnung dann statt. Außerdem wird nicht nur das Vermögen, das auf dem ursprünglichen Kapital inkl. späterer Kapitalzuführungen basiert, nachgewiesen, es werden auch die die anhand von einbehaltenen Gewinnen finanzierten Aktiva zugeordnet.

 

Die Konzernbilanz deckt also auch stille Reserven beim Beteiligungsvermögen auf.

 

Die Aufstellung des Konzernabschlusses, insb. der Konzernbilanz und der Konzern-Ergebnisrechnung, wird in mehreren Schritten vorgenommen, der sogenannten Vollkonsolidierung:

 

Zunächst werden alle Aktiva und Passiva bzw. Erträge und Aufwendungen der städtischen Bilanz und der städtischen Ergebnisrechnung mit denen der SWB, SEB, TZB und denen der Sozialstation zusammengeführt (Summenbilanz…), die Bestände an Grundstücken, Gebäuden, Liquidität, Schulden etc. steigen also. Dabei werden die unterschiedlichen Darstellungen und doppischen Rechnungswesensysteme[2] aneinander angeglichen, im Zweifelsfall gilt die Struktur der Konzernmutter als führend, d. h. z. B. der Bilanzaufbau der Stadt Buxtehude. Diese Summenwerte werden dann in mehreren weiteren Schritten um konzerninterne Verflechtungen bereinigt.

 

Denn Ziel ist dabei, eine Bilanz und eine Ergebnisrechnung etc. mit einem Inhalt zu erhalten, wie er aussähe, wenn SWB, SEB, TZB und Sozialstation nicht selbständig wirtschaften würden, sondern Teil des Kernhaushaltes der Stadt Buxtehude wären.

 

Um diesem Ziel näher zu kommen, wird eine sogenannte Kapitalkonsolidierung vorgenommen. Dabei wird in der städtischen Bilanz das Beteiligungsvermögen, das die Kapitalzuführungen an SWB/SEB… repräsentiert, entfernt. Im Gegenzuge wird das Eigenkapital[3] der SWB/SEB…, das im Rahmen der Aufsummierung dem städtischen Eigenkapital vorübergehend hinzugefügt worden ist, ebenfalls entfernt.

 

Hieraus erwächst dann gewöhnlich eine Differenz zwischen Vermögen und Kapital. Wenn das zu entfernende Eigenkapital (inkl. Gewinnrücklagen!) der SWB/SEB etc. größer ist als das zu entfernende Beteiligungsvermögen (aktiviert ohne „Gewinnrücklagen“ getreu dem Anschaffungswertprinzip!), dann geschieht dies zwangsläufig, so wie auch beim Konzernabschluss 2012 geschehen. 

 

Die Differenz wird als sogenannter Unterschiedsbetrag dann dem Konzern-Eigenkapital hinzugefügt, so dass Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) sich wieder in der Höhe entsprechen. Der Unterschiedsbetrag deckt die oben schon angesprochenen stillen Reserven[4] des Beteiligungsvermögens auf.

 

Bei dem vorliegenden Konzernabschluss 2012 der Stadt Buxtehude, vgl. Konzernbilanz Passiva Nr. 1.2.3 „Passiver Unterschiedsbetrag“ liegen die stillen Reserven nach der Kapitalkonsolidierung bei über 15 Mio. €[5].

 

Neben der Kapitalkonsolidierung dienen noch weitere Konsolidierungsschritte der Entflechtung des Konzernabschlusses. So werden im Rahmen der Erfolgskonsolidierung gegenseitige Aufwendungen und Erträge entfernt, so wie bei der Schuldenkonsolidierung gegenseitigen Verbindlichkeiten und Forderungen entfernt werden. Die Konzessionsabgabe ist für die die Stadt z. B. Ertrag und Forderung, für die SWB ist die Konzessionsabgabe Aufwand und Verbindlichkeit. Wäre die SWB Teil des städtischen Kernhaushaltes, dann gäbe es weder Forderungen/Erträge noch Verbindlichkeiten/Aufwendungen aus dieser Konzessionsabgabe, d. h. solche konzerninterne Verflechtungen gilt es im Rahmen der Schulden- und Erfolgskonsolidierung herauszurechnen.

 

Verkompliziert werden die Entflechtungen durch teils unterschiedliche Behandlung auf beiden Seiten, so z. B. wegen des auf dem Vorsichtsprinzip fußenden Imparitätsprinzips (Höchstwertprinzip für Schulden, Niederstwertprinzip für Forderungen…).

 

Nach Abschluss der einzelnen Angleichungs- und Konsolidierungsschritte liegen nun folgende Ergebnisse für den erstmaligen Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Buxtehude vor:

 

-          Konzern-Bilanz der Stadt Buxtehude zum 31.12.2012

-          Konzern-Ergebnisrechnung der Stadt Buxtehude für das Jahr 2012

-          Konzern- Anlagenübersicht der Stadt Buxtehude für das Jahr 2012

-          Konzern-Forderungsübersicht der Stadt Buxtehude für das Jahr 2012

-          Konzern-Schuldenübersicht der Stadt Buxtehude für das Jahr 2012

-          Konsolidierungsbericht der Stadt Buxtehude für das Jahr 2012

 

Eine Kapitalflussrechnung ("rückgerechnete Finanzrechnung", oftmals auch „Cash-Flow-Rechnung“ genannt) kann es erst bei den Folgeabschlüssen geben und entfällt damit bei dem ersten Gesamtabschluss (§ 179 Abs. 3 NKomVG).

 

Die o. g. Ergebnisse sind den vorliegenden Gesamtabschlussunterlagen beigefügt.

 

Weitere Übersichten und Erläuterungen, insb. zu den einzelnen Konsolidierungsschritten, sind der Rechnungsprüfung für Prüfungszwecke zur Verfügung gestellt worden.

 

Angaben wie Gegenstand des Unternehmens, Organe etc. zu den og. vollkonsolidierten GmbHs sind auch im Beteiligungsbericht[6]  ersichtlich. Die weiteren dort genannten Beteiligungen, allesamt Minderheitsbeteiligungen, sind nicht vollzukonsolidieren, d. h. sie sind weiterhin beim Beteiligungsvermögen direkt (sog. „at-cost“) dargestellt. Der 20%-Anteil am Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude ist kraft Gesetz[7] nicht zu aktivieren. Wenn dem nicht so wäre, so würde für die Sparkasse eine andere, im Vergleich zur Vollkonsolidierung deutlich einfachere Konsolidierungsvariante zum Zuge kommen, nämlich die sog. Eigenkapitalmethode, auch Equity-Methode genannt.

 

Der Gesamtabschluss 2012 für die Stadt Buxtehude hat dem Grunde nach die Ergebnisse bestätigt, die schon von der städtischen Bilanz zum 31.12.12 als Konzernmutter vorgezeichnet worden sind. So spiegelt auch die Konzern-Bilanz ein solides Bild wider.

 

Sonderlich überraschen kann dies nicht, zumal der größte Bestandteil der Konzern-Bilanz, d. h. die Stadt Buxtehude selbst, wie erwähnt solide[8] aufgestellt ist und die beiden zweitgrößten Bestandteile, d. h. die SWB und die SEB, ebenso. Die beiden mit Abstand kleinsten Anteile, d. h. TZB und Sozialstation, vermögen es dann nicht mehr, das Konzern-Bild nennenswert zu trüben. 

 

Vom Gesetzgeber geschaffen wurde die Pflicht zur Aufstellung einer Konzernbilanz ab 2012 auch mehr für eine andere Konstellation.

 

So haben manche Kommunen in den letzten Jahrzenten in größerem Umfange ihre Schulden an Tochterunternehmen ausgelagert, so z. B. an Regiebetriebe für die städtischen Immobilien o. ä.. Dadurch werden diese Kommunen z. B. in den Schuldenstatistiken unzutreffend positiv dargestellt, d. h. die Realität wird deutlich verzerrt. Die Konzernbilanz holt dann diese „versteckten“ Schulden wieder zurück und trifft eine Aussage über die wahre wirtschaftliche Situation.

 

Diese Konstellation liegt in Buxtehude nicht vor, es wurden weder Risiken noch Belastungen „versteckt“. Nichtsdestotrotz ist kraft Gesetz ein Gesamtabschluss mit seinen einzelnen Bestandteilen (siehe auch oben) aufzustellen. Die wichtigsten dabei sind die Konzern-Bilanz und die Konzern-Ergebnisrechnung.

 

Um die Aussagefähigkeit bzw. Nachvollziehbarkeit etwas zu erweitern, wurden diese beiden Übersichten nachrichtlich um zusätzliche Informationen ergänzt. So insb. um wesentliche Anteile der Konzerntöchter an den Konzernwerten, die Zusammensetzung wesentlicher Bilanz- und Ergebnispositionen wird dadurch deutlich.

 

Der Konzernabschluss zeigt, wie oben schon erwähnt, ein solides Bild für den Konzern Stadt Buxtehude auf. Die Bilanzsumme der Konzern-Bilanz ist im Vergleich zur städtischen Bilanz (230.486.752,84 €) auf 300.913.613,08 € gestiegen. Diese über 300 Mio. € Vermögen sind zu fast 70 % (68,24 %) durch Eigenkapital gedeckt. Die städtische Bilanz mit ihrer Eigenkapitalquote von 71,71 % ist dort nur wenig besser.

 

Die Geldschulden schnellen zwar von 30,66 Mio. € (772,66 € pro EW) bei der Stadt auf 45,37 Mio. € (1.143,16 €) im Konzern hoch, dafür steigt aber auch das damit finanzierte Sachvermögen erheblich (von 201,1 Mio. € auf 271,7 Mio. €). Wie aus der Schuldenübersicht ersichtlich ist, ist der größte Teil der Geldschulden langfristiger Natur, d. h. es drohen keine kurzfristigen Belastungen. Nur rd. 1,4 Mio. € der 45,37 Mio. € sind innerhalb eines Jahres zur Rückzahlung fällig. Aber auch diese finanzieren fast vollständig Investitionen, d. h. Liquiditätskredite – die bedenklich wären, weil ihnen keine Werte gegenüberstünden – sind auch im Konzern  kein nennenswertes Thema.

 

Die Konzern-Ergebnisrechnung unterstützt die erfreuliche Aussage der Konzernbilanz, die SWB und die SEB steuern dort positive Ergebnisse bei, unter dem Strich liegt der Konzernüberschuss (vgl. Konzern-Bilanz Passiva Zeile 1.3.2 bzw.  Konzernergebnisrechnung Zeile E25)  für das Jahr 2012 bei 1,76 Mio. €. TZB und Sozialstation haben den Abschluss nur überschaubar belastet, vgl. hierzu auch die Konzernergebnisrechnung, dort nachrichtlich  Zeile E25.

 

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass sich kurzfristig – vermutlich auch nicht mittelfristig – die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns Stadt Buxtehude deutlich verschlechtern wird. Die globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden allerdings insb. bei der Stadt und bei der SWB noch deutlich Einfluss nehmen, wesentliche Belastungen sind hier jedoch derzeit nicht in Sicht. Die SEB als kostendeckende Einrichtung ist ohnehin unproblematisch. Die weitere Entwicklung der Sozialstation und die des TZB bleiben abzuwarten.

 

 

Die Rechnungsprüfung hat den konsolidierten Gesamtabschluss geprüft, vgl. Anlage 2014/065b zur Verwaltungsvorlage 2014/065. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, eine Stellungnahme seitens der Verwaltung ist entsprechend entbehrlich.

 

Der Schlussbericht der Rechnungsprüfung  schließt mit folgendem Bestätigungsvermerk:

 

„Der Gesamtabschluss zum 31.12.2012 der Stadt Buxtehude, bestehend aus der Gesamtbilanz, der konsolidierten Ergebnisrechnung, dem Anhang mit den vorgeschriebenen Übersichten und dem Konsolidierungsbericht, entspricht nach pflichtgemäßer Prüfung den Vorschriften des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes, der Nds. Gemeindehaushalts- u. kassenverordnung und den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Konsolidierung ist nach den Regeln des § 128 Abs. 4 des NKomVG vollständig und richtig vorgenommen worden und der Bericht entspricht den Anforderungen des § 58 GemHKVO.

Der Gesamtabschluss wurde unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt.“

 


[1] Vgl. städtische Bilanz Aktiva Nr. 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (SWB und TZB) sowie 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung (SEB), die Sozialstation ist mangels Kapitalzuführung nicht enthalten.

[2] NKR bei der Stadt Buxtehude, HGB bei SWB/SEB/TZB, NKR analog bei Sozialstation

[3] Die Sonderposten und der Jahresüberschuss/Fehlbetrag des Abschlussjahres werden nicht entfernt.

[4] Die kompletten stillen Reserven, d. h. der Unterschied zwischen Buchwert und dem wahren Markpreis, dürften allerdings noch umfangreicher ausfallen.

[5] In geringerem Maße ist der passive Unterschiedsbetrag auch noch durch weitere Konsolidierungsschritte beeinflusst worden.

[6] vgl. Haushaltsplan 2014 der Stadt Buxtehude S. 349ff

[7] § 128 Abs. 4 S.2 NKomVG

[8] Vgl. auch den Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Buxtehude

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe  Sachverhalt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Oldenburg-Schmidt

 

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Anlagen

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