Antrag - 2021/204Grunddaten
Beratungsfolge
SachverhaltEs wird auf die beigefügte Anlage vom 21.06.2021 verwiesen.
Im Hinblick auf die in § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates vorgesehene Antragsfrist kann dieser Antrag in der Sitzung des Inneren Ausschusses am 23.06.2021 nur behandelt werden, wenn er als Dringlichkeitsantrag vor Eintritt in die Tagesordnung eingebracht und die Dring-lichkeit dort mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Ausschussmitglieder anerkannt wird. Anlagen
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