Hansestadt Buxtehude

Kopfbereich / Header

Startseite >> Stadt & Verwaltung >> Politik
ALLRIS net

28.07.2014 - 8 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die nachstehende Protokollierung bezieht sich gemeinsam auf die Verwaltungsvorlagen Nr. 2014/092 und 2014/092-1.

 

Herr Hansen erläutert als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz ausführlich die vorliegenden Verwaltungsvorlagen 2014/092 und 092-1. Der Ausschuss sowie der Verwaltungsausschuss haben mit knapper Mehrheit empfohlen, das Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zum Planfeststellungsverfahren des Landkreises durchzuführen. Der Beschluss zum Planfeststellungsverfahren soll nach Einschätzungen des Landkreises vermutlich erst Ende 2015 erfolgen.

 

Frau Biesenbach macht deutlich, dass die CDU-Fraktion die Fortsetzung des Verfahrens zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt für nicht angebracht erachtet. Es wäre wenig sinnvoll, bereits jetzt eine Umgehungstrasse planerisch als Alternative zum innerörtlichen Ausbau der Rübker Straße festzuschreiben. Dieses sollte zunächst zurückgestellt werden. Sinnvoller wäre, zunächst den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Stade für den Ausbau der Rübker Straße zum Autobahnzubringer abzuwarten. Sollte der Landkreis mit seiner favorisierten Trasse scheitern, kann das Verfahren immer noch fortgesetzt werden. Außerdem sind nach Auffassung von Frau Biesenbach noch viele Fragen nicht geklärt, wie beispielsweise die Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohngebiete, der Landwirtschaft und der Natur durch Flächenverluste. Frau Biesenbach weist letztendlich darauf hin, dass durch die Planänderung und die möglicherweise denkbare Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Baurecht geschaffen wird, wonach der Bau der Trasse als kommunale Straßenbaumaßnahme festgeschrieben wird. Eine derartige Baumaßnahme ist aber seitens der Hansestadt Buxtehude von keiner Seite gewollt. 

 

Frau Bade erläutert für die SPD-Fraktion, dass ein Verfahren parallel zum Planfeststellungsverfahren des Landkreises sinnvoll ist, um mögliche Zeitverluste in Falle eines Scheiterns aufzufangen. Nach Aussagen des Landkreises geht sie davon aus, dass dieser die Planung bis zur Fertigstellung der A 26 bis zur Anschlussstelle in Buxtehude nicht fertigstellen kann. Frau Bade weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine Umgehungstrasse nicht nur eine Alternative darstellt, sondern auch die bessere Lösung sei, die durch einen entsprechenden Beschluss des Rates favorisiert wird. Sie dient dem Schutz der unmittelbaren Anlieger der Rübker Straße. Für diese ist die vom Landkreis vorgesehene Planung im Grunde genommen unzumutbar. Insofern wären Beeinträchtigungen, die durch die alternative Trasse entstehen, eher hinnehmbar. Frau Bade ist der Auffassung, dass der Landkreis erst durch eine entsprechende Bauleitplanung in Buxtehude quasi „gezwungen“ wird, diese alternative Variante ernsthaft zu prüfen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass durch die Darstellung im Flächennutzungsplan kein Baurecht resultiert.

 

Herr Piepenbrock erläutert den Standpunkt der Fraktion B 90/Die Grünen zu dem vorgesehenen Verfahren. Seine Fraktion wird den Beschlussempfehlungen aus den beiden zur Abstimmung stehenden Verwaltungsvorlagen nicht zustimmen, da die in der Planung vorgesehenen Varianten insgesamt nicht geeignet seien, den angrenzenden Wohngebieten sowie der Natur einen ausreichenden Schutz zu bieten.

 

Herr Badur legt seine Auffassung zum dem Planverfahren dar. Er ist zwar grundsätzlich gegen die Aufnahme der städtischen Planung, weil hiermit keine Entscheidungen des Landkreises Stade verhindert werden können. Er wird allerdings der Verwaltungsvorlage zustimmen, weil es keinen Sinn macht, eine aufwendige Planung der Hansestadt Buxtehude kurz vor dem Abschluss aufzugeben. Außerdem kann eine Verzögerung der Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt für die Bürgerinnen und Bürger an der Rübker Straße nicht mehr mit sachlichen Argumenten vermittelt werden. Unabhängig hiervon sieht Herr Badur die Gefahr, dass bei späterem Aufgreifen dieser städtischen Planung einige Teile hieraus nicht mehr aktuell seien und erneut zeitaufwendig erneuert werden müssten.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

a.) Die in den Kapiteln 9 und 10 der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 2014/092 aufgeführte Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung Öffentlichkeit zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Autobahnzubringer Ost" wird beschlossen.

 

b)  Die Stellungnahme zu dem Punkt 11.5 i.V.m. Punkt 11.11 zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird wie unter dem Punkt „Biotopschutz" (kursiv gedruckt) nach dem 1. Absatz ausgeführt ergänzt.

 

c)  Der Beschlussvorschlag zu dem Punkt 11.5 i.V.m. Punkt 11.11 zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird neu gefasst: „Die Unterlagen werden mit den Ausführungen zum Biotopschutz der Stellungnahme ergänzt, im Übrigen wird der Stellungnahme nicht gefolgt."

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 16

 

 

Beschluss:

 

d.) Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Autobahnzubringer Ost" wird einschließlich der Begründung sowie des Umweltberichtes gemäß Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage 2014/092 beschlossen - Feststellungsbeschluss. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 16

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Drucken Nach oben