01.07.2014 - 6 Bebauungsplan Eilendorf Nr. 3 "Wohngebiet am Ol...Grunddaten
Wortprotokoll
Frau Mojik erläutert, dass diese Vorlage der so genannte „Startschuss“ für das neue Bauleitplanverfahren bedeutet. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Einverständnis erteilt, alle erforderlichen Voruntersuchungen durchführen zu können. Auf der Basis aller Untersuchungen können dem Ausschuss im Anschluss Entwürfe vorgelegt werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss geht es jetzt um die Abgrenzung des Gebietes, die den Darstellungen des geänderten F-Planes entspricht. Der Olenhoffweg liegt innerhalb des Geltungsbereiches, um auf diese Weise prüfen zu können, ob er für die Erschließung erforderlich ist und möglicherweise ausgebaut werden muss. Nach dem Aufstellungsbeschluss soll eine vorgezogene Trägerbeteiligung durchgeführt werden, um Erkenntnisse der Fachbehörden in den B-Plan einfließen zu lassen. Im Anschluss ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Voraussichtlich im Jahre 2016 können die Erschließung und die Vermarktung des Gebietes erfolgen.
Herr Hünnemeyer bezieht sich auf das im Norden gelegene Grundstück direkt im Anschluss außerhalb des Gebietes und erkundigt sich, ob die Fläche ebenfalls in den Geltungsbereich des neuen B-Planes einbezogen werden kann. Frau Mojik weist darauf hin, dass es sich um eine Waldfläche handelt und sie außerhalb der Darstellung „Wohnbaufläche“ des F-Planes liegt. Herr Hünnemeyer bittet zu klären, ob es wirklich eine Waldfläche ist und nicht doch überplant werden könnte.
Herr Nyveld betont nochmals, dass eine Waldfläche nicht einbezogen werden kann, zumal auch der F-Plan dies nicht vorsieht. Darüber hinaus ist es fraglich, ob diese scheinbare Grundstücksparzelle mit berücksichtigt werden kann, da sie sich nicht innerhalb des Bebauungszusammenhangs befindet und weitere Anlieger daraus auch Baurechte herleiten können.
Herr Hansen lässt schließlich über die Verwaltungsvorlage abstimmen. Direkt vor der Abstimmung bekräftigt Herr Sudmeyer, dass die betreffende Fläche nach Google-Map eine Waldfläche ist.
Nach dieser Feststellung ergeht die Abstimmung.
Beschlussvorschlag: 1.) Für die nördlich des Olenhoffwegs und östlich der Bebauung an der Altklosterbergstraße gelegene Fläche, deren Abgrenzung in der Anlage 85a/2014 zur Verwaltungsvorlage Nr.85/2014 dargestellt ist, wird der Bebauungsplan Eilendorf Nr. 3 „Wohngebiet am Olenhoffweg" aufgestellt. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2.) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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