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01.07.2014 - 5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gebiet ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hansen weist darauf hin, dass die Ausschussmitglieder in der letzten Sitzung des ASOU am 03.06.2014 einvernehmlich um eine Überarbeitung der Vorlage gebeten hatten.

 

Herr Menker stellt die geänderte Vorlage zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 vor und erläutert in einer Präsentation die Ausgangslage und Grundlagen des Ausgangs-Bebauungsplanes. Er erläutert das Baufenster, innerhalb dessen ein Nahversorger und ein Getränkemarkt entstanden sind.

Das Baufenster wurde in der Überarbeitung vergrößert dargestellt, so dass eine größere Flexibilität gegeben ist. Es wird jetzt lediglich eine maximale Gebäudehöhe festgesetzt. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 festgesetzt und auch hinsichtlich der Stellplätze ist es möglich, mehr Flächen als normal zu versiegeln. Weiterhin erläutert er die vorgesehenen Anpflanzungen. Zusätzlich sind die Gestaltungsvorschriften verändert worden, so dass auch hier ein größerer Rahmen gegeben ist, der ausgefüllt werden kann.

Beibehalten wurde die Sortimentsliste mit dem Schwerpunkt der Nahversorgung.

 

Frau Bade dankt im Namen der SPD für die Überarbeitung; sie findet diese Überarbeitung für gut und wichtig und wird der Vorlage zustimmen. Sie bezieht sich jedoch auf ein Schreiben der Eigentümergemeinschaft, mit der die Vergrößerung der Verkaufsfläche auf 1.500 m² beantragt worden ist. Die SPD lehnt dies ab, weil die vorhandene Fläche nicht für 1.500 m²hig“ ist. Bei einer Vergrößerung müssten auch mehr Parkplätze gebaut werden, die nachgeordneten Straßen müssten in Folge dessen mehr Verkehr aufnehmen, was bei der vorhandenen Gesamtsituation nicht möglich ist. Außerdem handelt es sich um die Sicherung eines Nahversorgers, der mit 1.200 m² gut bedient ist. Die SPD lehnt daher den Antrag ab und wird der neuen Vorlage zustimmen.

 

Frau Biesenbach bringt im Namen der CDU die Freude darüber zum Ausdruck, dass die Anregungen aus dem politischen Raum Eingang in der überarbeiteten Vorlage gefunden haben und Anregungen zur Sicherung des Standortes eingearbeitet worden sind. Es müssten jedoch noch die folgenden zwei Fragen geklärt werden:

  1. In Bezug auf das Schreiben der Eigentümergemeinschaft: Ist es möglich, für die Zukunft gedacht, eine abgesenkte Parkpalette zu errichten? Es geht nicht um eine Tiefgarage, sondern um eine Palette, die im Zusammenhang mit einem evtl. Abriss und Neubau eines anderen Nahversorgers ca. 1,50 m unter der Erde liegt. Sie möchte geklärt wissen, ob die Änderung des B-Planes dies rechtlich hergibt.
  2. Zu Punkt 2.2 „Erschließung“ auf Seite 6 der Begründung: Es ist dort genau genannt, dass das Gebiet über die drei Straßen „Ottensener Weg“, „Am Dornbusch“ und „Eckdahl“ erschlossen wird. Bedeutet dies, dass die Erschließung auch in Zukunft so sein muss oder ist es denkbar, dass bei einer möglichen Umgestaltung eine andere Zufahrtsregelung möglich ist.

Ansonsten wird die CDU der Vorlage zustimmen.

 

Stadtbaurat Nyveld antwortet zu der Parkpalette. Grundsätzlich ist sieglich, wenn die Rahmenbedingungen des B-Planes eingehalten werden. Technisch ist es denkbar, allerdings kommt es auf die konkrete Planung an. Einem Antragsteller würde die Verwaltung empfehlen, eine Bauvoranfrage zu stellen, im Rahmen derer dies geprüft werden kann. Pauschal kann dies nicht beantwortet werden; vielmehr ist dies ein Thema des Bauantrages, weniger das des B-Planes. Der Antragsteller muss alle Festsetzungen berücksichtigen.

 

Frau Mojik beantwortet die Frage zur Erschließung. In den Begründungen wird stets zuchst das Ziel dargelegt und anschließend eine Bestandsaufnahme beschrieben. Die oben genannte Erschließung steht unter dem Punkt 2 „Gegenwärtige Situation“ und der Punkt 4 „Erläuterungen zu den Planinhalten“ ist maßgeblich für diese Änderung des B-Planes. Andere Erschließungen werden dort nicht ausgeschlossen.

 

Herr Peper bringt zum Ausdruck, dass er den jetzigen Entwurf für sehr gelungen hält, er gibt aber das Folgende zu bedenken: im Falle einer Zuwegung vom Ottensener Weg kann es dort zu Engpässen kommen. Die jetzige Zuwegung ist zwar nicht optimal, allerdings momentan die Beste. Bei dem Markt sollte auf jeden Fall die Parkraumsituation beachtet werden.

 

Herr Hansen lässt zum Abschluss über die Vorlage abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

a)              Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gebiet östlich des Ottensener Weges" und der Entwurf der Begründung in der Fassung der Anlagen 1 und 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 2014/063-1 werden beschlossen.

b)              Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gebiet östlich des Ottensener Weges" und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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