Hansestadt Buxtehude

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23.06.2021 - 4 Gemeinsame Erhebungsstelle Zensus 2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oldenburg nimmt Bezug auf die bereits mehrfache erfolgte Berichterstattung zu dieser Thematik in den vorangegangenen Sitzungen des Inneren Ausschuss. Stichtag für den Zensus ist der 15. Mai 2022. Im Gegensatz zu dem im Jahre 2011 durchgeführten Zensus wird die Hauptverantwortung dieses Mal bei der Hansestadt Buxtehude liegen. Der Erhebungsstellenleiter wird damit von der Hansestadt Buxtehude zu stellen sein; weitere Mitarbeitende werden vom Landkreis Stade sowie der Hansestadt Stade gestellt. Zu dem Vertrag, der der Verwaltungsvorlage 2021/180 beigefügt ist, werden sich hinsichtlich der ursprünglich vorgesehenen Unterbringung der Erhebungsstelle im Pioneer Gebäude noch Änderungen ergeben. Die genauen technischen Anforderungen, die seitens des Landes gestellt werden, sind erst seit wenigen Tagen bekannt. Diese hohen und strengen technischen Sicherheitsbestimmungen können im Pioneer Gebäude nicht mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden, so dass die Erhebungsstelle im Stadthaus der Hansestadt Buxtehude eingerichtet werden muss. Hierzu werden in der Folge noch weitere organisatorische Maßnahmen zu treffen sein.

 

Die Verwaltung wird daher noch eine endgültige Vorlage zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.07.2021 erstellen. Unter Berücksichtigung dieses Hinweises ergeht folgende Beschlussempfehlung:

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Beschlussempfehlung:

Der Vertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen Erhebungsstelle nach § 2 Abs. 3 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2022 wird in der Fassung der Anlage zur Verwaltungs-vorlage 2021/180 beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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