Hansestadt Buxtehude

Kopfbereich / Header

Startseite >> Stadt & Verwaltung >> Politik
ALLRIS net

Antrag / Anfrage - 2019/260

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Zunächst wird auf den anliegenden Antrag der DIE LINKE.Fraktion vom 12.11.2019 verwiesen.

 

Entgegen dem Wortlaut des Antrages ist nicht die Hansestadt Buxtehude zu 20 % Trägerin der Sparkasse Harburg-Buxtehude. Trägerin der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude, an dem die Hansestadt Buxtehude mit einem Anteil von  20 % beteiligt ist.

 

Da der Verwaltungsrat der Sparkasse über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet (§ 16 Abs. 4 Nr. 8 des Nds. Sparkassengesetzes - NSpG), ist der Rat der Hansestadt Buxtehude nicht berechtigt, hierzu konkrete Vorgaben zu beschließen. Auch entsprechende Weisungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates hätten keine Bindungswirkung   (§ 11 Abs. 2 Satz 1 NSpG).

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Drucken Nach oben