Antrag / Anfrage - 2019/260Grunddaten
Beratungsfolge
SachverhaltSachverhalt:
Entgegen dem Wortlaut des Antrages ist nicht die Hansestadt Buxtehude zu 20 % Trägerin der Sparkasse Harburg-Buxtehude. Trägerin der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude, an dem die Hansestadt Buxtehude mit einem Anteil von 20 % beteiligt ist.
Da der Verwaltungsrat der Sparkasse über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet (§ 16 Abs. 4 Nr. 8 des Nds. Sparkassengesetzes - NSpG), ist der Rat der Hansestadt Buxtehude nicht berechtigt, hierzu konkrete Vorgaben zu beschließen. Auch entsprechende Weisungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates hätten keine Bindungswirkung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 NSpG).
Anlagen
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