Hansestadt Buxtehude

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Antwort zu einer Anfrage - 2017/145-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt: Anmietung von Wohnraum

 

1. Für wie viele Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Buxtehude wurde bei externen Anbietern Wohnraum angemietet?

 

Zur Zeit leben 510 Personen, Wohnungsnotfälle (Familien mit Kindern, Alleinstehende) in von der Verwaltung angemieteten Wohnungen und Häusern; dazu gehören durch Wohnungslosigkeit betroffene Bürgerinnen und Bürger, anerkannte Flüchtlinge, die keinen eigenen Wohnraum finden sowie Asylbewerber, die über Einweisungsverfügungen in von der Verwaltung angemieteten Wohnungen leben.

 

2. Bei welchen externen Anbietern von Wohnraum hat die Hansestadt Buxtehude angemietet? Bitte listen Sie alle externen Anbieter (Vermieter, Firmen etc.) auf und den Gesamtumfang der finanziellen Aufwendungen pro Anbieter/Vermieter pro Monat.

 

Zu den Vermietern gehören sowohl Privatvermieter, die über eine geringe Anzahl von Wohnungen verfügen als auch Privatvermieter mit einem größeren Wohnungsbestand. Eine Auflistung der Vermieter ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ohne weiteres möglich.  Zudem dürfte die vorliegende Anfrage insoweit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, die auch bei der Beantwortung von Anfragen im Rahmen des Auskunftsrechtes nach § 56 Satz 2 NKomVG zu berücksichtigen sind, widersprechen, da insoweit nicht erkennbar ist, dass die Beantwortung für die Wahrnehmung des Ratsmandates erforderlich ist.

Zur Zeit sind 95 Wohnungen und 7 Einzelhäuser angemietet. Die Zahl variiert ständig, da inzwischen nicht mehr benötigte sowie ungeeignete Wohnungen durch die Verwaltung gekündigt werden.

 

Der Gesamtumfang an Mietzahlungen beträgt für die angemieteten Wohnungen und Häuser monatlich 54.577,41 €. Es ist hervorzuheben, dass es sich hierbei ausschließlich um die angemieteten Wohnungen und Häuser handelt, angemietete Gemeinschaftsunterkünfte, die ausschließlich der Unterbringung von Asylbewerbern (ohne Anerkennungsstatus) dienen, sind nicht enthalten, z.B. die Gemeinschaftsunterkunft Bebelstraße oder die Container-Standorte. Auch nicht enthalten sind die sich im Eigentum der Hansestadt befindenden Objekte.

 

3.Wie hoch sind die Mietpreise pro Quadratmeter? Bitte aufgelistet nach Anbieter und Anzahl betroffener Personen.

 

Alle angemieteten Objekte sind grundsätzlich sozialhilferechtlich angemessen, das bedeutet, dass die Kosten der Unterkunft bei Bezug von SGB II Leistungen für die vorgesehene Anzahl an Personen in den einzelnen Objekten vom Jobcenter übernommen werden können. Im Einzelnen handelt es sich um

  • 59 Objekte (vornehmlich Bertha-von-Suttner-Allee):5,00 – 6,00
  • 38 Objekte (u.a. Bollweg, Schützenhofweg)6,00 – 7,50 €
  • 4 Objekte ( Beim Kloster Dohren, Bei der Kirche,

Altländer Str., Estetalstr)7,50 – 8,00 €

  • 1 Objekt (Harburger Str.)über   8,00 €.

 

 

4.Bitte listen Sie auf wo sich der angemietete Wohnraum befindet. (Adressen)

Siehe Antworten zu Frage 2 und 3. Genauere Angaben können aus den dort aufgezeigten Gründen nicht im Rahmen einer Vorlage vorgenommen werden. Es wird insoweit angeboten, diesbezüglich ggf. Akteneinsicht zu nehmen.

 

 

5.Stehen der Stadt Buxtehude momentan Wohnungen für Vermietungen an Personen in Not (Obdachlosigkeit) zur Verfügung? Wenn ja, wie viele?

 

Zur Zeit stehen sechs Wohnungen leer, zum Teil werden sie gerade renoviert. Für Notfälle (Obdachlosigkeit) werden stets Wohnungen/oder Zimmer vorgehalten, damit im Bedarfsfall eine Unterbringung erfolgen kann. Mit den betreffenden Personen werden keine Mietverträge geschlossen. Vielmehr wird die Überlassung der Wohnung zur Vermeidung der Obdachlosigkeit öffentlich-rechtlich durch Einweisungsverfügungen vorgenommen.

Im angemieteten Bestand befinden sich zudem weitere 31 Wohnungen, die in früherer Zeit per Untervermietungsvertrag an Wohnungsnotfälle übergeben wurden.

Zur Unterbring wohnungsloser männlicher Einzelpersonen stehen zusätzlich die kommunalen Unterkünfte Schützenhofweg und Estetalstraße mit insgesamt 19 Zimmern und dem Zimmer für Durchwanderer zur Verfügung.

Zur Unterbringung alleinstehender wohnungsloser Frauen steht eine angemietete Wohnung als Wohngemeinschaftsunterkunft zur Verfügung.

 

 

6.Unter welchen Umständen und wie unterstützt die Hansestadt von Obdachlosigkeit bedrohte Personen?

Es gilt das Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(Nds. SOG). Demnach ist die Hansestadt Buxtehude verpflichtet, obdachlose Personen in kommunalen Unterkünften unterzubringen, wenn ihr tatsächlicher Aufenthalt in Buxtehude begründet ist. Meist handelt es sich hierbei um Einzelpersonen.

Darüber hinaus leistet FG 50 präventive Hilfen. Räumungsklagen werden der Hansestadt Buxtehude über eine Mitteilung in Zivilsachen durch das Amtsgericht bekannt gemacht. Jeder räumungsbeklagte Haushalt wird angeschrieben und zum Beratungsgespräch eingeladen. Zunächst gilt es, eventuelles Selbsthilfepotenzial zu aktivieren. Stellt sich Hilfebedarf zur Abwendung von Wohnungsverlust oder Wohnungslosigkeit heraus, wird Hilfe durch FG 50 angeboten,  bzw. wird der Haushalt an weitere soziale Einrichtungen vermittelt. Oft können Hilfebedürftige erst nach mehrmaligen Hausbesuchen erreicht werden, die Arbeit ist zeit- und personalintensiv.

 

 

7. In wie vielen Fällen tritt die Hansestadt als Zwischenmieter auf?

 

Siehe auch Antwort zu Frage 5. Insgesamt 31 durch die Verwaltung angemietete Wohnungen sind zur Zeit per Untervermietungsvertrag an ehemalige Wohnungsnotfälle vergeben. 

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