Hansestadt Buxtehude

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Antwort zu einer Anfrage - 2017/035-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Der Antrag wurde in der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz am 04.04.2017 unter TOP 5 beraten.

 

Herr Koch-Böhnke begründet zunächst noch einmal ausführlich seinen Antrag, wie er bereits schriftlich vorliegt.

 

Frau Mojik erklärt, dass auch die Verwaltung die Möglichkeit eines Parkhauses als eine untersuchungswürdige Aufgabe ansieht. Sie würde jedoch einen anderen Weg dazu gehen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2017 wurde bereits vorgeschlagen, dass die Verwaltung im Hinblick auf viele Aspekte es für dringend erforderlich hält, ein Verkehrsentwicklungskonzept aufzustellen. Die erforderlichen Gelder wurden zur Verfügung gestellt. Die im Antrag genannten Varianten müssten als Basis mal durchgerechnet werden, um mögliche Auswirkungen auf das Verkehrsnetz feststellen zu können. Finanzierungsmodelle wurden bereits seitens der Hansestadt Buxtehude durchgeführt. Die P+R Anlage südlich des Bahnhofes ist in Kooperation mit den Stadtwerken konzipiert worden, die Fördermittel sind genutzt und die Rahmenbedingen bereits durchgespielt worden.

 

Herr Seemann erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ebenfalls den Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen sieht und den Vorschlag der Verwaltung für sinnvoll hält.

 

Herr Krüger merkt an, dass der Rat seit langem die Besserstellung Buxtehudes bei der HVV Tarifzonen Einteilung fordert. Sollte diese umgesetzt werden, wird die Situation vor Ort am Bahnhof noch kritischer. Daher stimmt er dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Herr Koch-Böhnke sieht ebenfalls keinen Widerspruch in dem Vorschlag der Verwaltung und dem von ihm gestellten Antrag. Er erkundigt sich nach dem dafür angedachten Zeitplan. Frau Mojik erwidert, dass zunächst die Genehmigung des Haushaltes abgewartet werden muss. Herr Kleber, als zuständiger Verkehrsplaner, befindet sich bereits in den Vorbereitungen und sondiert mögliche Büros. Das in der Basis vorhandene Verkehrsmodell für die gesamte Stadt muss dafür aktualisiert werden. Analysedaten könnten demnach Ende 2017 und Prognosedaten Anfang 2018 vorliegen.

 

Frau Biesenbach erklärt, dass die CDU-Fraktion den Antrag begrüßt. Sie erkundigt sich, ob bekannt ist, ob die Planungen des Parkhauses in Horneburg auch auf ein Verkehrsentwicklungskonzept aufbauen. Der Presse war zu entnehmen, dass ein Gutachter beauftragt wurde, der sich mit der ganzen Thematik, wie z. B. Größe, Erschließung, Prognosen und Fördermittel beschäftigt. Sie hält diese Vorgehenswiese für sinnvoll.

Frau Mojik erklärt, dass das Verkehrsentwicklungskonzept als Basis für zukünftige Entscheidungen dienen soll. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Antrag mit einzubeziehen, und die Varianten in diesem Rahmen mit abzuarbeiten. Nach einer Entscheidung, ob und an welchem Standort, sind dann entsprechende Förderanträge auszuarbeiten.

 

Herr Wiegers erkundigt sich, was gegen eine technische Machbarkeitsstudie im Vorwege spricht. Herr Nyveld erläutert, dass man z. B. im südlichen Bereich derzeit noch nicht sagen kann, wie viele Parkplätze geschaffen werden können, damit der Knotenpunkt an der Stader Straße noch problemlos funktioniere. Im nördlichen Bereich sind hingegen städtebauliche Auswirkungen zu beachten. Daher ist es wichtig, zunächst ein entsprechendes Konzept aufzustellen.

 

Herr Sudmeyer fasst zusammen, dass nunmehr vorgeschlagen wird, den Antrag in Verbindung mit dem von der Verwaltung im Vorwege geplanten Verkehrsentwicklungskonzept abzuarbeiten und lässt entsprechend darüber abstimmen.
 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig  

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