Antwort zu einer Anfrage - 2017/079-1Grunddaten
SachverhaltSachverhalt:
Im Bereich des gesamten kommunalen öffentlichen Dienstes sind bei tariflich Beschäftigten lediglich solche der Entgeltgruppe 1 (niedrigste Entgeltgruppe) betroffen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Beschäftigte im Reinigungsdienst, die seit In-Kraft-Treten des TVöD am 01.10.2005 eingestellt worden sind. Ziel der Tarifvertragsparteien war es seinerzeit, durch die Eingruppierung in diese niedrigste Entgeltgruppe für einfachste Tätigkeiten Privatisierungen und sog. Outsourcing zu verhindern, da in privatwirtschaftlichen Reinigungsfirmen in der Regel noch geringere Gehälter gezahlt werden. Seinerzeit bereits vorhandene Mitarbeiter/innen wurden im Rahmen der Besitzstandswahrung höher (Entgeltgruppe 2) eingruppiert.
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