Hansestadt Buxtehude

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Antwort zu einer Anfrage - 2017/079-1

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Hansestadt Buxtehude ist als Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbands Niedersachsen (KAV) tarifgebunden und wendet zur Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und die diesen ergänzenden Tarifverträge, wie z.B. die entsprechenden Vergütungstarifverträge, an. Die nachfolgenden Erläuterungen resultieren daher auf den entsprechenden Tariftabellen nach dem Stand vom März 2017.

 

  1. Es existieren derzeit 39 Beschäftigungsverhältnisse, in denen Brutto-Stundenlöhne unter 11,68 € gezahlt werden.

 

  1. Im Bereich der SWB/SEB sind 8 Arbeitsverhältnisse im Betreuungsbereich der Sauna im Schwimmbad Aquarella betroffen. Es handelt sich hierbei um sog. Minijobs.

 

  1. Bei den zu Ziff. 1 genannten Beschäftigungsverhältnissen handelt es sich um Raumpfleger/innen, die organisatorisch der Fachgruppe 65 (Gebäude- und Grundstücksbewirtschaftung) zugeordnet sind.

 

  1. Die Anzahl der Personen entspricht den zu Ziff. 1 und 2 genannten Beschäftigungsverhältnissen.

 

Im Bereich des gesamten kommunalen öffentlichen Dienstes sind bei tariflich Beschäftigten lediglich solche der Entgeltgruppe 1 (niedrigste Entgeltgruppe) betroffen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Beschäftigte im Reinigungsdienst, die seit In-Kraft-Treten des TVöD am 01.10.2005 eingestellt worden sind. Ziel der Tarifvertragsparteien war es seinerzeit, durch die Eingruppierung in diese niedrigste Entgeltgruppe für einfachste Tätigkeiten Privatisierungen und sog. Outsourcing zu verhindern, da in privatwirtschaftlichen Reinigungsfirmen in der Regel noch geringere Gehälter gezahlt werden. Seinerzeit bereits vorhandene Mitarbeiter/innen wurden im Rahmen der Besitzstandswahrung höher (Entgeltgruppe 2) eingruppiert.

 

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