Geförderte Projekte in Buxtehude
Immer wieder wird die Hansestadt Buxtehude mit Fördergeldern (nicht rückzahlbaren Zuschüsse) bei der Umsetzung von vielfältigen Projekten finanziell unterstützt. Das ist nicht nur gut für den Buxtehuder Haushalt, sondern kommt auch allen Bürger und Bürgerinnen zugute.
Ob Klimaschutz oder die Widerstandsfähigkeit der Innenstadt, ohne die Gelder der EU, des Bundes, des Landes Niedersachsen oder anderen Fördermittelgebern, wären die nachfolgenden Projekte entweder
- in einer kleineren Form,
- zu einem späteren Zeitpunkt
- oder gar nicht
realisiert worden.
EnerKita - Energiesparmodelle in Bildungseinrichtungen
EnerKita - Energiesparmodelle in Bildungseinrichtungen
Projektbeschreibung: Aus kleinen Energiespardetektiven große Umweltschützer machen.
Kinder und Beschäftigte der Einrichtung sollen zum aktiven Klimaschutz motiviert und fachlich begleitet werden. Im Pädagogischen Schwerpunkt wird auf Lernen durch Erfahrung gesetzt. Im technischen Schwerpunkt werden Gebäudechecks durchgeführt, kleine, nicht-investive Maßnahmen durchgeführt, Verbräuche gemessen und anschließend verglichen.
Für das Projekt haben wir gleich zwei Förderungen erhalten.
Fördertitel: KSI: Einführung eines Energiesparmodells in Kindertagesstätten in der Hansestadt Buxtehude
Laufzeit des Vorhabens: 01.10.2018-30.09.2022
Förderkennzeichen: 03K08483 (seit 01.01.2022 67K08483)
Fördertitel: KSI: Starterpakete Energiesparmodelle in Buxtehuder Kitas
Laufzeit: 01.04.2019 – 30.09.2022
Förderkennzeichen: 03K11233 (seit 01.01.2022 67K11233)
Weiter Informationen unter: EnerKita
Sporthalle Nord
Neubau Sporthalle am Schulzentrum Nord (Konrad-Adenauer-Allee 1, Buxtehude)
Projektbeschreibung: Neubau der Sporthalle am Schulzentrum Nord (Konrad-Adenauer-Allee 1, Buxtehude) als Effizienzgebäude.
Bewilligungsbehörde: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Zuschuss-Nr. 13913957
Richtlinie: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom 16.09.2021 (Gültig ab 21.10.2021)
Ziel: Ziel dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Gesamtmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Nichtwohngebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Die Förderrichtlinie trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich bis 2030 auf 70Mio. t CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Förderrichtlinie setzt zudem die 2019 gefassten Beschlüsse des Klimakabinetts sowie das Klimaschutzprogramm 2030 um. Mit dieser Richtlinie sollen pro Jahr etwa 1 500 Gesamtmaßnahmen (Vollsanierungen zum oder Neubau von Effizienzgebäuden) bei Nichtwohngebäuden zugesagt werden, mit einem Bruttoinvestitionsvolumen von ca. 5,5 Mrd. Euro, und dadurch die Menge der Treibhausgasemissionen um ca. 175 000 Tonnen CO2 pro Jahr reduziert werden.
Durchführungszeitraum: 11.01.2022 bis zum 18.09.2024
verlängert bis 18.03.2026
Zuschussbetrag: voraussichtlich EUR 1.939.400,00
Weitere Informationen: https://www.buxtehude.de/portal/pressemitteilungen/sportzentrum-nord-neubau-einer-3-2-feldsporthalle-900008389-20351.html?rubrik=900000011
Anschaffung von zwei Elektro-Fahrzeugen
Anschaffung von zwei Elektro-Fahrzeugen
Projektbeschreibung: Anschaffung von zwei Elektro-Fahrzeugen. Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen.
Bewilligungsbehörde: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Antrag-Nr. ZW1-80162830
Richtlinie: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anschaffungen von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen nebst zugehöriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen vom 04.08.2020.
Förderung des Landes Niedersachsen
Ziel: Das Ziel der mittlerweile abgelaufenen niedersächsischen Landesförderung war es, die Umstellung der Fahrzeugflotten der Kommunen auf emissionsarme Antriebe voranzutreiben, um eine spürbare Luftreinhaltung und die Umsetzung einer nachhaltigen Mobilität zu erreichen.
Bewilligungszeitraum: 11.01.2023 bis 10.01.2024
Zuschussbetrag: EUR 20.000,00 (Festbetragsfinanzierung)
Gesamtkosten: EUR 46.517,50
Erneuerung der Lüftungsanlage in Halepaghenschule/-Veranstaltungsbühne
Erneuerung der Lüftungsanlage in Halepaghen-Schule und dem Veranstaltungsbühne
Projektbeschreibung: Austausch der Lüftungsanlage sowie Einbau einer Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Gebäude der Halepaghen-Schule samt Veranstaltungsbühne, inkl. Fachplanung und Baubegleitung. Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen, der Verwendungsnachweis als Auszahlungsbedingung wird gerade erstellt.
Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Vorgang BEGEM 93111469
Richtlinie: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude- Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16.09.2021 und der Änderungsbekanntmachungen vom 21.07.2022 sowie vom 15.09.2022
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Energie und Klimafonds (EKF)
Ziel: Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden gesteigert und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gesenkt werden.
Bewilligungszeitraum: 12.12.2022 bis 27.03.2025
Zuschussbetrag:
EUR 91.800,00 für die Baukosten (15 % der tatsächlich entstehenden förderfähigen Kosten)
EUR 1.530,00 für den Energieeffizienzexperten
(50 % der tatsächlich entstehenden förderfähigen Kosten)
Ggf. Anpassungen nach unten, nach Vorlage des Verwendungsnachweises
Energetische Flachdachsanierung IGS
Energetische Flachdachsanierung IGS
Projektbeschreibung: Energetische Flachdachsanierung der IGS inkl. Fachplanung und Baubegleitung. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Vorgang BEGEM 93114744
Richtlinie: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude- Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16.09.2021 und der Änderungsbekanntmachung vom 21.07.2022 sowie dem 15.09.2022
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Energie und Klimafonds
Ziel: Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden gesteigert und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gesenkt werden.
Bewilligungszeitraum: 14.12.2022 bis 31.03.2025
Gemäß Änderungsbescheid vom 11.10.2024 verlängert bis 31.03.2026
Zuschussbetrag:
EUR 750.000,00 für die Baukosten (15 % der tatsächlich entstehenden förderfähigen Kosten)
EUR 10.000,00 für den Energieeffizienzexperten
(50 % der tatsächlich entstehenden förderfähigen Kosten)
Ggf. Anpassungen nach unten, nach Vorlage des Verwendungsnachweises
Kindertagesstätte Neuland
Kindertagesstätte Neuland
Projektbeschreibung: Das ehemalige als Denkmal geschützte Wohngebäude wurdel energetisch zu einem KfW-Effizienzhaus-Denkmal-Erneuerbare Energien saniert. Seit der Fertigstellung wird es als Kindertagesstätte genutzt.
Bewilligungsbehörde: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Programm: BEG Kommunen - Zuschuss 464
Zuschuss-Nr. 12833876
Richtlinie: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom
7. Dezember 2021 beziehungsweise die am 1. Februar 2022 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 7. Dezember 2021 und die am 28. Juli 2022 in Kraft getretene Änderungsbekanntmachung zu den Richtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) vom 21. Juli 2022 einschließlich der in den Technischen Mindestanforderungen (TMA) zu diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Ziel: Ziel dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Gesamtmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Nichtwohngebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Gefördert werden die Errichtung von Nichtwohngebäuden und die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik auszeichnen und die die in den technischen Mindestanforderungen zu dieser Richtlinie definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten) für eine Effizienzgebäude-Stufe erreichen. Der Kohärenz zur CO2-Bepreisung und dem effizienten Mitteleinsatz im Hinblick auf die erzielten CO2-Einsparungen wird dabei Rechnung getragen.
Bewilligungszeitraum: 13.12.2022 bis zum 28.12.2024
Gemäß Schreiben vom 17.10.2024 verlängert bis zum 28.12.2027
Zuschussbetrag:
Für die investiven Maßnahmen gab es einen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten, begrenzt auf 2.000,00 EUR je qm Nettogrundfläche.
Für die Energetische Fachbegleitung gab es einen Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, begrenzt auf 10,00 EUR je qm Nettogrundfläche.
Der Zuschuss in Höhe von insgesamt EUR 210.080,00 wurde bereits ausgezahlt.
Weitere Informationen zur Kita Neuland: Kita Neuland
Neubau Feuerwehrgerätehaus Dammhausen
Neubau Feuerwehrgerätehaus Dammhausen
Projektbeschreibung: Neubau Feuerwehrgerätehaus in Dammhausen inkl. Fachplanung und Baubegleitung. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Bewilligungsbehörde: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Programm: KFN NWG - Kommunen (499)
Zuschuss-Nr. 12859869
Richtlinie: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – vom 20.01.2023
Ziel: Der Bund gewährt Förderungen zur Verringerung der Umweltwirkungen und zur Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards bei der Schaffung neuen Wohnraums und bei der Errichtung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude. Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
Bewilligungszeitraum: 14.09.2023 bis zum 03.11.2029
Zuschussbetrag:
EUR 57.700,00 (5 % der tatsächlich entstehenden förderfähigen Kosten)
Weiter Informationen zum Feuerwehrgerätehaus: Feuerwehrgerätehaus
Ersterwerb Kindertagesstätte Westmoor - Hinter der Wettern
© BWSB
Ersterwerb Kindertagesstätte Westmoor - Hinter der Wettern
Projektbeschreibung: Ersterwerb einer neugebauten vierzügigen Kindertagesstätte. Die Buxtehuder Firma HBI Hausbau – Immobiliengesellschaft mbH baute die Kindertagesstätte auf eigenem Grundstück mit QNG-Plus und DGNB Silber-Zertifizierung. Nach Fertigstellung wurde die Kintertagesstätte an die Hansestadt Buxtehude verkauft.
Bewilligungsbehörde: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Programm: KFN NWG - Kommunen (499)
Zuschuss-Nr. 18698191
Richtlinie: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – vom 20.01.2023
Ziel: Der Bund gewährt Förderungen zur Verringerung der Umweltwirkungen und zur Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards bei der Schaffung neuen Wohnraums und bei der Errichtung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude. Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
Bewilligungszeitraum: 05.10.2023 bis zum 03.11.2029
Zuschussbetrag:
EUR 604.500,00 (12,50 % der tatsächlich entstehenden förderfähigen Kosten)
Erstellung eines Sanierungsfahrplans für die Halepaghen-Schule
Erstellung eines Sanierungsfahrplans für die Halepaghen-Schule samt Theater
Projektbeschreibung: Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts, das aufzeigt, wie die Halepaghen-Schule über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan).
Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Vorgangs-Nr. EBN 80032618
Richtlinie: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) vom 13.11.2020, geändert 07.08.2024
Förderschwerpunkt: Energieberatungen für Nichtwohngebäude in Form eines energetischen Sanierungskonzepts auf Grundlage der DIN V 18599
Ziel: Energieberatung und die Bereitstellung von Informationen sind Kernelemente der Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Um sachgerechte Investitionsentscheidungen treffen zu können, braucht es verlässliche Informationen und Vergleichsmöglichkeiten. Nur so kann der Energieverbrauch, die Auswirkungen von Maßnahmen der Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien besser verstanden, eingeschätzt und bewertet werden. Auf dieser Grundlage können dann (energie-)bewusste Entscheidungen getroffen werden. Energieberatungen dienen als Anstoß für konkrete Maßnahmen und helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Durchführungszeitraum: 15.11.2024 bis zum 05.12.2025
Zuschussbetrag: EUR 4.000,00
Einstieg in das kommunale Klimaanpassungsmanagement
Einstieg in das kommunale Klimaanpassungsmanagement /
Einstellung einer Klimaanpassungsmanagerin und
Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes
Projektbeschreibung: Der Klimawandel ist auch in Buxtehude spürbar. Das Vorhaben dient der Erarbeitung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (kurz: KANK) sowie der Stärkung der Biodiversität im Rahmen eines nachhaltigen Anpassungsmanagements für die Hansestadt Buxtehude. Die Erstellung des Konzeptes, dass einen Schwerpunkt auf Biologische Vielfalt, Bauwesen und Bevölkerungsschutz legt, wird durch eine neu eingestellte Klimaanpassungsmanagerin begleitet. Die Stelle sowie die Konzepterstellung wird für die Dauer von zwei Jahren gefördert. Das KANK dient später als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Anpassungsaktivitäten in der Kommune. Es soll die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als Querschnittsaufgabe fachübergreifend und integriert in Buxtehude verankern und die Bürger*innen sowie weitere relevante Akteursgruppen frühzeitig einbinden. Das Konzept zeigt auf, welche Potenziale zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und für Natürlichen Klimaschutz bestehen und wie diese genutzt werden können. Die Inhalte gehen konkret auf die lokalen Besonderheiten ein und legen einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen. Die gewonnenen Ergebnisse, Erkenntnisse und Erfahrungen dienen als Grundlage für die anschließend geplante Umsetzung des KANK mit seinen prioritären Maßnahmen. Erarbeitete Maßnahmen müssen zu 30 % naturbasiert sein. Damit sollen gleichzeitig die Chancen durch die Folgen des Klimawandels genutzt und die Risiken abgemildert werden. Durch das geförderte Projekt wird die Anpassungsfähigkeit in der Hansestadt Buxtehude erhöht und ein Beitrag zum Natürlichen Klimaschutz geleistet. Einen weiteren Schwerpunkt möchte die Hansestadt darauflegen, Schnittstellen zu bestehenden Ansätzen zur Klimaanpassung in Buxtehude aber auch interkommunal aufzuzeigen und in diesem Bereich aktive und betroffene Akteure miteinander zu vernetzen.
Bewilligungsbehörde: ZUG Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH
Bescheid-Nr. 67DAAN1101
Link: www.z-u-g.org/das/
Richtlinie: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vom 15.12.2023
Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
Ziel des Förderschwerpunktes: Ziel der Förderung ist die Erarbeitung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, welches strategisch die verschiedenen Betroffenheiten und Handlungserfordernisse im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels identifiziert, die Schnittstellen zu anderen Bereichen integrativ betrachtet und im Rahmen eines Klimaanpassungskonzepts Maßnahmen festlegt. Interkommunale Kooperationen und überregionale Auswirkungen sollen besonders berücksichtigt werden. Dabei wird ein besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen gelegt.
Durchführungszeitraum: 01.04.2025 bis 30.03.2027
Zuschussbetrag: max. EUR 203.700,89 (73.31 % der tatsächlich entstehenden förderfähigen Kosten)
Die Mittel werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bereitgestellt.
Link: www.bmuv.de/themen/klimaanpassung/ueberblick-klimaanpassung
Weitere Informationen zum Klimaanpassungskonzept erhalten Sie hier: https://www.buxtehude.de/portal/seiten/klimaanpassungskonzept-900001202-20351.html
Austausch Thermostate in der Grundschule Rotkäppchenweg
Austausch der Thermostate in der Grundschule Rotkäppchenweg
Projektbeschreibung: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Reduzierung der Heizkosten in der Grundschule im Rotkäppchenweg. Die Maßnahme wurde bereits abgeschlossen. Derzeit wird der Verwendungsnachweis erstellt.
Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Vorgang BEGPT 94258742
Link https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html
Richtlinie: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude- Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 29. Dezember 2023
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Energie und Klimafonds (EKF)
Ziel: Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte und die THG-Emissionen in Gebäuden - oder durch dieser verursacht - in Deutschland gesenkt werden.
Bewilligungszeitraum: 13.06.2025 bis 16.06.2028
Zuschussbetrag:
Max. EUR 7.426,00 für die Baukosten (15 % der tatsächlich entstehenden förderfähigen Kosten)
Erstellung Sanierungsfahrplan "Bebelstraße 44, Buxtehude"
Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Wohnobjekt "Bebelstraße 44, 21614 Buxtehude"
Projektbeschreibung: Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts, das aufzeigt, wie das Wohngebäude "Bebelstraße 44, 21614 Buxtehude" über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan). Das Wohngebäude wurde von der Hansestadt Buxtehude gemietet und dient derzeit als Obdachlosenunterkunft.
Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Vorgangs-Nr. EBW 85243958
Richtlinie: Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 31.05.2023, geändert 06.08.2024
Förderschwerpunkt: Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Ziel: Bis zum Jahr 2045 strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand an. Genau an dieser Stelle knüpft die Energieberatung für Wohngebäude an. Das Programm deckt den gesamten Wohngebäudebereich, sowohl für private als auch für gewerbliche Zielgruppen, ab. Es ist daher von seiner Wirkung wie auch der strategischen Bedeutung zentral zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele.
Durchführungszeitraum: 08.10.2024 bis zum 20.09.2025
Zuschussbetrag: EUR 850,00
Renaturierung Grabenprofil "Auf der Koppel"
Renaturierung Grabenprofil "Auf der Koppel"
Projektbeschreibung: Ein Grabenprofil entlang des städtischen Grundstücks "Auf der Koppel" soll auf einer Länge von 40m ökologisch aufgewertet werden.
Einzelmaßnahmen: Aufweitung vom Gewässerprofilen, Entfernung künstlicher Uferbefestigung, Abflachung der Uferrandzone, Schaffung von Flachwasserzonen, Renaturierung von Gewässerverläufen und Vegetationsgürteln, biodiversitätsfördernde Gestaltung des Uferbereiches, Entfernung von Verrohrungen oder Querbauwerken und Entschlammung.
Bewilligungsbehörde: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Programm: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen - Zuschuss 444
Förderschwerpunkt: C.5 Renaturierung und Erhalt urbaner Kleingewässer
Zuschuss-Nr. 14105932
Richtlinie: Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen der Förderung des Natürlichen Klimaschutzes in Kommunen vom 24.01.2024
Ziel: Die Förderung soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der Bundesregierung im besiedelten Bereich beitragen. Übergeordnetes Ziel ist dabei,
- über eine erhöhte CO2-Bindung,
- über eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie
- über einen verstärkten Wasserrückhalt
zu einem natürlichen Klimaschutz im Siedlungsbereich beizutragen.
Bewilligungszeitraum: 17.07.2025 bis 17.07.2027
Zuschussbetrag: EUR 4.267,00
Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung im Bebauungsplangebiet Kloster Dohren
Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung im Bebauungsplangebiet Kloster Dohren
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und Investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von Ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Projektbeschreibung: Austausch von herkömmlicher Lampen- auf LED-Technik mit einer Regelungstechnik, die eine zeit- oder präsenzabhängige Beleuchtung ermöglicht.
Bewilligungsbehörde: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Förderkennzeichen: 67K30375
Richtlinie: Förderung von Klimaschutzprojeken im kommunalen Umfeld "Kommunalrichtlinie" (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Förderschwerpunkt: 4.2.1.a Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung - zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
Ziel: Mit den durch diese Richtlinie in den Jahren 2022 bis 2027 geförderten strategischen Klimaschutzmaßnahmen wird auf addierte jährliche angestoßene Treibhausgasminderungen in Höhe von rund 1 200 000 Tonnen CO2-Äquivalent (netto) abgezielt. Mit den durch diese Richtlinie in den Jahren 2022 bis 2027 geförderten investiven Klimaschutzmaßnahmen werden addierte jährliche Treibhausgasminderungen in Höhe von mindestens 400 000 Tonnen CO2-Äquivalent (netto) (brutto: 600 000 Tonnen CO2-Äquivalent) angestrebt. Dabei ist es das Ziel, den Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf durchschnittlich 70 Euro pro Tonne (netto) (brutto: 50 Euro pro Tonne) zu begrenzen
Bewilligungszeitraum: 01.10.2025 bis 30.09.2026
Zuschussbetrag: EUR 15.369,00
Gemeinsam Prävention wirksam gestalten mit CTC
Gefördert durch
Gemeinsam Prävention wirksam gestalten mit CTC
Projektbeschreibung: Unter Anwendung der kommunalen Präventionsstrategie "Communities That Care" (CTC) möchte die Hansestadt Buxtehude ihre Präventionsarbeit verbessern. Auf Grundlage einer Kinder- und Jugendbefragung sollen passgenaue Angebote gemacht werden, die sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen aus Buxtehude orientieren.
Für dieses Vorhaben hat die Hansestadt Buxtehude eine dreijährige Förderung vom Landespräventionsrat Niedersachsen erhalten.
Bewilligungsbehörde: Niedersächsischen Justizministeriums - Landpräventionsrat Niedersachsen
Richtlinie: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Stärkung der kommunalen Kriminalprävention
Ziel: Stärkung der kommunalen Kriminalprävention
Durchführungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2027
Zuschussbetrag: voraussichtlich EUR 58.800,00
Weitere Informationen: gemeinsam-praevention-wirksam-gestalten-mit-ctc
Gemeinsam Prävention wirksam gestalten mit CTC: richtlinie-ueber-die-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-foerderung-kriminalpraeventiver-projekte
Erneuerung Bushaltestellen
Gefördert durch
© LNVG
Grunderneuerung und Neubau von Bushaltestellen
Projektbeschreibung: Grunderneuerung und Neubau von Bushaltestellen
Bewilligungsbehörde: Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH
Richtlinie: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) –
ÖPNV-Umsteigeanlagen und Haltestellen
Ziel: Die Attraktivität des ÖPNV in Niedersachsen soll erhalten bzw. erhöht werden, um den motorisierten Individualverkehr im Sinne des Umweltschutzes zu reduzieren, sowie moderne und verkehrssichere Übergänge zum ÖPNV einzurichten, die insbesondere den Belangen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und den Anforderungen von Barrierefreiheit weitreichend entsprechen.
Sammelvorhaben 2025
Bewilligungsbescheid Nr. VH-F3.9774-7866
Am Gleise Fahrtrichtung Hedendorf
Konrad-Adenauer-Allee (Schulzentrum Nord) Fahrtrichtung Torfweg/Sittensen
Konrad-Adenauer-Allee (Schulzentrum Nord) Fahrtrichtung ZOB/Finkenwerder
Hamburger Chaussee Fahrtrichtung Pippensen/Halvesbostel
Hamburger Chaussee Fahrtrichtung Neu Wulmstorf
Wettloopsweg Fahrtrichtung ZOB / Finkenwerder
Alte Trift Fahrtrichtung ZOB
Alte Trift Fahrtrichtung Torfweg/ZOB
Voraussichtlicher Zuschussbetrag EUR 423.032,00
Voraussichtliche Gesamtkosten EUR 564.042,88
Sammelvorhaben 2020
Bewilligungsbescheid Nr. Rj-F3.9774-4969
Am Gleise Fahrtrichtung Buxtehude
Am Eichholz Fahrrichtung Bahnhof (Süd)
Hauptstraße Fahrtrichtung Innenstadt
Hauptstraße Fahrtrichtung Stadtauswärts
Inne Beek (Ost) Fahrtrichtung Ketzendorf
Inne Beek (West) Fahrtrichtung Pippensen
Im Obstgarten Fahrtrichtung Finkenwerder
Böschenweg (West) Fahrtrichtung Stadtauswärts
Zuschussbetrag: EUR 203.468,00
Gesamtkosten: EUR 417.171,41
Sammelvorhaben 2019
Bewilligungsbescheid Nr. LK-F3.9774-4249
Eilendorfer Weg (West) Fahrtrichtung Hollenstedt
Eilendorfer Weg (Ost) Fahrtrichtung Hollenstedt
Inne Beek 62 Fahrtrichtung Moisburg
Inne Beek 73 Fahrtrichtung Buxtehude
Ketzendorfer Grund Fahrtrichtung Buxtehude
Feldstraße Fahrtrichtung Harsefeld
Fuhrenkamp Buxtehude
Zuschussbetrag EUR 198.291,66
Gesamtkosten EUR 366.521,84
EU-Förderungen
Die EU hat die Hansestadt Buxtehude bei folgenden Projekten unterstützt:
- Aufwertung Torfweg
- Stieglitzhaus
- Wanderwege rund um Buxtehude
- Perspektive Innenstadt
- Umgehungsgerinne am Mühlenteich
- Leader: Büchereigondel am Pfingstmarkt
- EU-Life: Maßnahmen zum Schutz der Knoblauchkröte
Weitere Informationen zu den vorgenannten Förderungen finden Sie hier:
Ansprechpartner/in
| Frau Kerstin Schulz | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 20 - Finanzen, Beteiligungen und zentrales Controlling Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-2015 Telefax: 04161 501-72099 E-Mail: k.schulz@stadt.buxtehude.de | |


