Buxtehude. Die Neuregelung des Waffenrechts macht es möglich: Wer eine Waffe oder Munition illegal besitzt und diese abgibt, kommt straffrei davon. Noch bis zum 1. Juli 2018 können also unerlaubt besessene Waffen oder unerlaubt besessene Munition den zuständigen Waffenbehörden – etwa der Fachgruppe Recht, Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice der Stadtverwaltung Buxtehude – oder einer Polizeidienststelle übergeben werden, ohne dass derjenige wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft wird.
Diese sogenannte Amnestieregelung gilt auch für das Führen einer Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle. Wer also eine Waffe nur transportiert, weil er sie abgeben möchte, macht sich nicht strafbar.
Von der Regelung ausgeschlossen sind sogenannte Kriegswaffen. Die Neuregelung des Waffengesetzes (§ 58, Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1WaffG) gilt seit dem 6. Juli 2017 – und ist befristet bis zum 1. Juli 2018.
Bei der letzten Amnestieregelung im Jahr 2009 sind in Buxtehude 342 Waffen abgegeben worden. Oft handelt es sich bei den Waffen um Erbstücke oder andere ältere Waffen. Ziel dieser Regelung ist es, Menschen, die illegal eine Waffe besitzen, einen Anreiz zu bieten, die Waffen offiziell und ohne strafrechtliche Verfolgung loszuwerden.
Wer Waffen illegal besitzt und abgeben möchte, wird gebeten, sich vorher telefonisch, unter T. 04161/501-3255 anzumelden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Waffen oder Munition von der Polizei oder den Mitarbeitern der zuständigen Fachgruppe der Stadtverwaltung abholen zu lassen.