Landkreis Stade/Buxtehude. Seitdem Ende Februar 2022 Russland den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begann, sind tausende Menschen in den Landkreis Stade geflohen. Nun wird die Aufenthaltserlaubnis für Ukrainerinnen und Ukrainer verlängert, so die Ausländerbehörde des Landkreises Stade. Ein Besuch in der Kreisverwaltung ist nicht notwendig.
Mit der sogenannten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Eine Verlängerung der Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde ist nicht notwendig.
Alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 1. Februar 2024 nach Deutschland einreisen, erhalten nach der Registrierung eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2025.
Mehr zur Aufenthaltserlaubnis sowie weitere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es online in englischer, ukrainischer und russischer Sprache: www.mi.niedersachsen.de