Osterfeuer sind Tradition – auch in vielen Dörfern im Landkreis Stade.© Landkreis Stade / Daniel BenekeBuxtehude/Landkreis. In vielen Orten innerhalb des Landkreises Stade werden in Kürze Osterfeuer, sogenannte Brauchtumsfeuer, angezündet. Bereits jetzt wird dafür Holz gesammelt und aufgeschichtet. Damit Natur und Umwelt nicht gefährdet werden, weist der Landkreis auf einige einfache Regeln hin.
Der Brennplatz sollte nicht in einem besonders schützenswerten Biotop liegt. Moorige Untergründe sind als Feuerplatz ungeeignet und es gilt, ausreichende Abstände zu baulichen Anlagen, Bäumen und Heideflächen einzuhalten. Ostern liegt innerhalb der so genannten Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli, so dass in besonderem Maße auf die Natur Rücksicht genommen werden muss. Zu beachten ist außerdem, dass Osterfeuer in Landschafts- und Naturschutzgebieten einer speziellen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises bedürfen.
Um zu vermeiden, dass Rotkehlchen, Goldammer und Zaunkönig mit dem Nestbau beginnen und dadurch eventuell Gelege zerstört werden, sollten die Reisigberge erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Ebenso sucht die unbefiederte Tierwelt gerne Schutz unter den Gehölzbergen. Wer das Brennmaterial für die Osterfeuer schon jetzt aufschichtet, sollte dieses am Tag des Abbrennens also nochmals vorsichtig umzuschichten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Tiere beim Abbrennen getötet oder verletzt werden.
Die Osterfeuer müssen vorab bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Verboten ist das Verbrennen von Abfällen aller Art, wie beispielsweise Sperrmüll, behandelte Hölzer, Autoreifen oder Altöl. Die Verbrennungsrückstände müssen innerhalb weniger Tage ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wichtige Hinweise für die Veranstalter von Osterfeuern
Bei Osterfeuern handelt es sich um Tradition und Brauchtumspflege, die in der Bevölkerung eine große Akzeptanz aufweisen. Dabei kommt es durch die Größenordnung der öffentlichen Feuer sowie durch das frühzeitige Aufschichten des Gehölzmaterials zur erhöhten Gefahr der Beeinträchtigung von Pflanzen und Tieren. Um diese zu vermeiden, sind hier die wichtigsten Vorgaben zur Berücksichtigung bei Anlage und Abbrennen von Osterfeuern zusammengestellt.
1. Grundsätzlicher Standort
Das Feuer darf nicht abgebrannt werden:
- in Schutzzonen (z. B. Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, usw.)
- auf moorigem Untergrund, wenn die Gefahr der Entstehung eines Moorbrandes besteht,
- im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsteilen,
- auf Flächen besonders geschützter Biotope,
- in Wäldern, Mooren und Heiden.
2. Abstand zu Gehölzbeständen
Die Nähe zum Wald und anderen Gehölzbeständen in Kombination mit dem bei größeren Feuern üblichen Funkenflug bedingen ein stark erhöhtes Brandrisiko. Bei der konkreten Gefahrenabwehr sind die Feld- und Forstordnungsbehörden der Gemeinden in Kooperation mit der örtlichen Feuerwehr zuständig. Zur Minimierung des Sicherheitsrisikos sollte jedoch grundsätzlich ein Abstand von mind. 50 m zu Gehölzbeständen eingehalten werden.
3. Brut- und Setzzeit
In manchen Jahren fällt das Osterfest in die Brut- und Setzzeit (1.04. – 15.07.), in der vor allem in Wald- und Gehölzbeständen mit brütenden Vögeln, Kleinsäugern und anderen Tiergruppen zu rechnen ist. Gemäß § 44 BNatSchG ist die Verletzung und Tötung, aber auch erhebliche Störung sowie Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Nester) verboten. Insofern ein Verstoß gegen die Verbote nicht ausgeschlossen werden kann, kann die untere Naturschutzbehörde als Nachweis für die Unbedenklichkeit ein Artenschutzgutachten fordern. Hierbei empfiehlt sich aber in jedem Fall, vorrangig eine Standortverschiebung zu prüfen.
4. Aufschichten des Gehölzmaterials / Abbrennen
Am Tag des Abbrennens ist das gesammelte Material noch einmal komplett umzuschichten. Es reicht nicht aus, nur am Haufen zu rütteln, um Kleinsäuger und Vögel zu vertreiben. Daher sollte das Material für das Osterfeuer günstigstenfalls erst kurz vor dem Anzünden gesammelt und aufgeschichtet werden. Das Umsetzen dient auch dazu, ungeeignete Brennstoffe auszusortieren.
Schon beim Ablagern kann man es den Tieren so ungemütlich wie möglich machen, etwa indem die Haufen so locker geschichtet werden, dass sie sich nicht als Versteck eignen. Zusammengetragenes Holz und Reisig ist für Wildtiere als Versteck umso unattraktiver, je lockerer das Material in den untersten 30 bis 50 Zentimeter aufgeschichtet ist. Verboten ist das Verbrennen von Abfällen aller Art wie zum Beispiel Sperrmüll, behandelten Hölzern, Autoreifen, Altöl und anderer gefährlicher Stoffe.

