Hannover/Buxtehude. Auch in diesem Jahr finden wieder Haushaltsbefragungen (Mikrozensuserhebung) des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) statt. Hierbei werden seit 1957 jährlich ein Prozent der Haushalte zufällig ausgewählt und befragt, um zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erheben. Davon sind auch einige Haushalte in der Hansestadt Buxtehude betroffen.
Erhebungsbeauftragte werden die Befragung vornehmen. Die beauftragte Person kann sich ausweisen und ist zur Verschwiegenheit über die ihr bekannt gewordenen Informationen verpflichtet. Die Ergebnisse der Befragung werden anschließend anonym ausgewertet.
Es handelt sich um eine amtliche Erhebung, bei welcher der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des LSN. Alternativ nutzen Sie die bereitgestellten Hinweise des Statistischen Bundesamtes oder das Erklärvideo zum Mikrozensus.
Haben Sie weitere Fragen oder interessieren Sie sich für eine Tätigkeit im Rahmen der Mikrozensusbefragung, dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder schriftlich direkt an das Landesamt für Statistik Niedersachsen unter folgender Adresse:
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Göttinger Chaussee 76
30453 Hannover
Telefon: 0511 / 9898-4455
E-Mail: mikrozensus@statistik.niedersachsen.de

