Landkreis/Buxtehude. Die Verwaltungsspitzen des Landkreises Stade und der Hansestadt Buxtehude haben sich zur Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in Sachen „Ausbau der Rübker Straße zum Autobahnzubringer“ ausgetauscht. Sie nahmen eine erste Bewertung des Urteils vor und stimmten sich über die nächsten Schritte ab.
Landrat Kai Seefried und Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt betonen in einem gemeinsamen Statement, dass es ihr klares Ziel ist, Buxtehude zu einem Anschluss an die Autobahn A 26 zu verhelfen. Die bereits fertiggestellte Auf- und Abfahrt müsse eine Anbindung in Richtung Stadtmitte erhalten, sind sich die beiden einig. Das Oberverwaltungsgericht habe mit der Urteilsbegründung den Nachbesserungsbedarf am Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Rübker Straße skizziert, der jetzt abgearbeitet werden müsse.
Die Schwerpunkte lägen im Bereich der Verkehrsplanung, bei Fragen der Schallimmissionen und bei der Ausgestaltung der Anliegerstraßen. Erst eine Überarbeitung der Planung auf Grundlage noch zu erstellender Fachgutachten werde zeigen, ob und auf welche Weise die Rübker Straße als Autobahnzubringer genutzt werden kann.
Landrat Kai Seefried wirbt mit diesen Schritten auch für Vertrauen bei allen Beteiligten. „Es ist unser Ziel, mit den aktualisierten Fachgutachten und einer größtmöglichen Transparenz in dem anstehenden Verfahren die besten Lösungen für diesen so wichtigen Autobahnanschluss und für die Betroffenen zu finden“, stellt der Landrat heraus. Die zuständigen politischen Gremien würden fortlaufend über den Planungsstand unterrichtet werden.