Buxtehude. Erstmals veröffentlicht die Hansestadt Buxtehude einen Energiebericht. Damit kommt sie den gesetzlichen Vorgaben nach und schafft eine Grundlage zur Kontrolle der gesteckten Klimaschutzziele.
Nach Paragraf 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) ist die Hansestadt erstmalig verpflichtet einen Energiebericht für das Jahr 2022 zu veröffentlichen. Der Energiebericht enthält Angaben zu Verbräuchen, Energiekosten und Emissionen für alle Liegenschaften, für die bei der Hansestadt Energiekosten anfallen. Um eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen und bereist erste Entwicklungen abzulesen, hat die Hansestadt neben dem, gesetzlich vorgeschriebenen, Jahr 2022, auch die Jahre 2021 und 2020 erfasst*. Damit gewährleisten dieser und zukünftige Energieberichte das Monitoring der Klimaschutzziele der Hansestadt. Darüber hinaus bietet der Energiebericht über eine Strom-Wärme-Kosten-Analyse Hinweise, in welchen Gebäuden überhöhte Energieverbräuche vorliegen könnten.
Die zugrundeliegenden Daten werden jährlich fortgeschrieben und alle drei Jahre in einem Energiebericht veröffentlicht. Das Dokument finden Sie anbei im Downloadbereich.