Jugendpflege / Jugendarbeit

Allgemeine Informationen

Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.

Sie können in der Jugendarbeit:

  • Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
  • lernen, eigenverantwortlich zu handeln
  • motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren

Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:

  • Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
  • Sport treiben
  • spielen und Gleichaltrige treffen
  • sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
  • andere Kulturen kennenlernen
  • sich erholen
  • sich beraten lassen

Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:

  • in offenen Jugendtreffs oder -zentren
  • auf Ferienreisen
  • bei politischer Bildung
  • beim Sport
  • bei Medien- oder Kulturprojekten
  • Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.

Die Zuständigkeit der Überprüfung zur Einhaltung der Bestimmungen liegt in Buxtehude beim Ordnungsamt und der erzieherische Jugendschutz bei der Präventionskraft Jugendschutz .

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Die Zuständigkeit liegt bei der Hansestadt Buxtehude bei der Stadtjugendpflege der Fachgruppe Jugend und Familie. 

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

  • Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Hansestadt Buxtehude
Fachgruppe Jugend und Familie, Stadtjugendpflege
Geschwister-Scholl-Platz 1/1a
21614 Buxtehude

T: 04161 / 555222
stadtjugendpflege@stadt.buxtehude.de

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

  • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
  • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
  • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit

Bei einzelnen Maßnahmen wie z.B. Ferienspaß, Ferienfahrten gelten besondere Bedingungen und es sind individuelle Formular erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen keine Kosten.

Bei einzelnen Maßnahmen wie z.B. Ferienspaß, Ferienfahrten fallen individuelle Gebühren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Informationen zum Landesjugendring


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Gabriel BraunStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 51 - Jugend und FamilieStadtjugendpflege
Freizeithaus Buxtehude
Geschwister-Scholl-Platz 1/1a
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 555222
E-Mail:
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