Hausnummernvergabe

Allgemeine Informationen

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

  • Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
  • Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

Die Hausnummernvergabe für Neubauten erfolgt automatisch nach Erteilung der Baugenehmigung. Hausnummern für Bestandsgebäude können durch den Eigentümer bei der Baubehörde beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz / Denkmalpflege - Frau Marquardt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Hausnummernvergabe auf Antrag ist ein formloser, schriftlicher Antrag des Eigetümers, sowie ein Lageplan einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Hausnummernvergabe fallen bei der Hansestadt Buxtehude keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau MarquardtStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 63 - Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-6327
Telefax: 04161 501-76399
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