Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis der Sportfischereiprüfung sowie der Wohnort Buxtehude.
Der Erlaubnisschein gilt jeweils vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres.
Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis der Sportfischereiprüfung sowie der Wohnort Buxtehude.
Der Erlaubnisschein gilt jeweils vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres.
Buxtehuder BürgerBüro | |
Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-1111 Telefax: 04161 501-71111 E-Mail: bbb@stadt.buxtehude.de | durchgehend geöffnet:
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