Denkmalpflege

Allgemeine Informationen

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

Über den gesetzlichen Auftrag hinaus, denkmalrechtliche Genehmigungen zu erteilen, bietet die Denkmalbehörde fachliche Beratung sowie das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten an.

Externe Links zu Antragsformularen:

Behörden für Geoinformationen, Landentwicklung und Liegenschaften

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Kulturlandschaftsanalyse Altes Land 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

Hansestadt Buxtehude - Untere Denkmalschutzbehörde - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Ipach

Zuständige Stelle

Hansestadt Buxtehude - Untere Denkmalschutzbehörde - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege - Frau Ipach

Voraussetzungen

Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zur Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege auf.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
  • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
  • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
  • Ggf. Mitteilung über den Planer
  • Vorhabenzeitraum
  • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
  • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
  • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
  • Kontodaten

Für einen Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung:

  • Zeichnungen (bei Auswechslung von Bauteilen eine genaue Darstellung/Zeichnung vom Bestand alt und geplant neu im Vergleich sowie schriftliche Begründung hierzu), ggf. zusätzlich Prospekte und Ansichten
  • Fotos
  • Kostenvoranschläge
Welche Gebühren fallen an?
  • :

Für eine Denkmalrechtliche Genehmigung fallen bei der Hansestadt Buxtehude keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Die Formulare müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Es darf erst nach Erteilung der Genehmigung mit der Maßnahme begonnen werden.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Vor der Durchführung und Planung einer Maßnahme ist eine Kontaktaufnahme mit der unteren Denkmalschutzbehörde, der Fachgruppe 63 Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege unbedingt erforderlich.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau IpachStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 63 - Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-6313
Telefax: 04161 501-76399
E-Mail:
Frau SlubowskiStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 63 - Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-6321
Telefax: 04161 501-76399
E-Mail:
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