Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Für alle Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei (§ 60 NBauO und Anhang) oder anzeigepflichtig (§ 62 NBauO) sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen (Ansprechpartner s. rechts).
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist.
Auf Antrag kann die Gültigkeit der Baugenehmigung verlängert werden. Dieser Antrag muss jedoch vor Ablauf der Dreijahresfrist bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
Der Antrag ist digital über das Serviceportal der Hansestadt Buxtehude einzureichen.
Neben dem ausgefüllten Bauantragsformular sind in der Regel folgende Bauvorlagen zweifach beizufügen:
- amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500
- Übersichtsplan, Maßstab 1 : 5000
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Bauvorhaben)
- Verwertungskonzept für den anfallenden Wirtschaftsdünger (für Tierhaltungs- und Biogasanlagen) nähere Informationen erhalten Sie auf http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/74/nav/1942/article/27366.html
- Berechnung und Nachweise der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Vollgeschosse und der Anzahl der notwendigen Einstellplätze
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), i. d. R. Maßstab 1 : 100
- Bautechnische Nachweise
- Erhebungsbogen für Baumaßnahmen/Bauanzeigen (2fach)
- Weitere Bauvorlagen bei Baumaßnahmen besonderer Art und Nutzung (§ 51 NBauO) (beispielsweise zum Naturschutz oder Brandschutzkonzept) können nachgefordert werden, wenn sie zur Prüfung des Bauvorhabens erforderlich sind.
Unvollständige Bauvorlagen machen Nachforderungen erforderlich, verzögern das Genehmigungsverfahren und können ggf. kostenpflichtig abgelehnt werden.
Die Antragsunterlagen sind zwingend durch einen Entwurfsverfasser i.S.d. § 53 NBauO bei der Hansestadt Buxtehude einzureichen.


